Hallo zusammen,
ich bin in einer etwas unglücklichen Lage und brauche Rat.
2016 habe ich meine Ust-Voranmeldung bis September pünktlich abgegeben. Leider habe ich es aus familiären und gesundheitlichen Gründen nicht mehr geschafft abzugeben. Da ich im Ausland war und auf die Mahnungen vom Finanzamt nicht rechtzeitig reagieren konnte, haben sie den Umsatz geschätzt und ca. 1700€ gepfändet.
Ich bin mir bewusst, dass ich dran selber schuld bin, aber wie kann ich das gepfändete Geld trotzdem zurückfordern? Ich habe inzwischen die Ust-Voranmeldung für das 4. Quartal 2016 abgegeben (0€ Einnahmen) und den gepfändeten Betrag im Feld 108 in der Jahreserklärung eingetragen. Im Bescheid wurde das aber vom Finanzamt leider nicht berücksichtigt. Mein Sachbearbeiter meinte am Telefon, ich soll eine berichtigte Erklärung abgeben, aber er wollte keine weiteren Infos geben.
Wo kann ich die 1700€ im Elster eintragen? Ist es überhaupt möglich einen gepfändeten Betrag zurückzufordern, wenn die Schätzung höher ist als die tatsächlichen Einnahmen?
Ich hoffe hier ist ein Experte der mir vielleicht weiterhelfen kann.
Danke und viele Grüße!
Pfändungs- und Einziehungsverfügung zurückfordern
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Re: Pfändungs- und Einziehungsverfügung zurückfordern
ist denn schon eine Jahreserklärung 2016 abgegeben worden? Frist ist längst vorbei!
Gezahlte Beträge können doch eingetragen werden, aber wenn das Finanzamt einen Bescheid ohne die 1.700,-- erlassen hat, muss das geklärt werden.
Infos muss der Sachbearbeiter geben - ggf. schriftliche Infos anfordern!
Lia
Gezahlte Beträge können doch eingetragen werden, aber wenn das Finanzamt einen Bescheid ohne die 1.700,-- erlassen hat, muss das geklärt werden.
Infos muss der Sachbearbeiter geben - ggf. schriftliche Infos anfordern!
Lia