umsatzsteuer frage!!!!!!

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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paokara07
Beiträge: 2
Registriert: 23. Jul 2010, 15:00

umsatzsteuer frage!!!!!!

Beitrag von paokara07 »

Guten Tag, hätte mal eine frage, wäre net wenn sie mir weiter helfen können.
umstatzsteuerfrage.
ich beziehe ware aus den niederlanden fleisch kaufen es ohne MWSTein und verkaufe es weiter nach italien bekommen von da auch keine steuern. also alles netto jetz meine frage ich zahle keine MWST und bekomme auch keine daher muss ich auch keine bezahlen oder?fällt trotzdem umsatzsteuer hier in deutschland an? wenn ja kann ich es mir nicht vorstellen
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: umsatzsteuer frage!!!!!!

Beitrag von ruepel »

Hallo,

kann ich so nicht beantworten, hast Du eine USt ID Nr.?
Eigentlich sollte es nicht zur USt Belastung kommen, eine UStVA must Du aber trotzdem abgeben, schon wegen der in Deutschland gezahlten USt.

Gruß
paokara07
Beiträge: 2
Registriert: 23. Jul 2010, 15:00

Re: umsatzsteuer frage!!!!!!

Beitrag von paokara07 »

ja habe eine id nummer also müsste doch keine anfallen oder?
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: umsatzsteuer frage!!!!!!

Beitrag von ruepel »

Hallo,
also erst einmal subsumieren wir die Vorgänge:
Du kaufst Fleisch aus einem EG Land und führst es dann nach Deutschland (Inland) ein. Die USt des Herkunfslandes must du nicht bezahlen, da Du es ja aus dem Herkunftsland exportierst und mit der Umsatzsteuersystemrichtlinie innerhalb der EG einheitlich verfahren werden soll. Dabei hast Du dem Verkäufer des Herkunfstlandes Deine USt ID Nr. gegeben, so das der richtigerweise davon ausgehen kann, das Du nach dem Import ins Inland die EG Einfuhrumsatzsteuer bei Deiner UStVA anmeldest. Das ist dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb § 1a UStG. Dafür kannst Du nach § 15 Absatz 1 Nr. 3 UStG dann auch die Vorsteuer geltend machen, da der Erwerb ja für Dein Unternehmen ist. Ist also eine Nullnummer bis dahin, du must aber diesen Vorgang bei Deiner UStVA anmelden, dafür gibt es extra eine Kennziffer. Außerdem must Du nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres eine Zusammenfassende Meldung abgeben, in der die ganzen innergemeinschaftliche Erwerbe aufgelistet sind, unter Angabe der USt ID Nummern Deiner Geschäftspartner.
Die Veräußerung an Deinen Abnehmer läuft ungefähr gleich. Mit der Lieferung an einen anderen Unternehmer § 2 UStG aus dem EG Raum bewirkst Du eine innergemeinschaftliche Lieferung § 6a UStG. Damit bist Du in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings kannst Du aus allen Dir vorliegenden Rechnungen, die Du bezahlt hast und auf der USt ausgewiesen ist, die Vorsteuer ziehen.
Gruß
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