Zinsen USt als Ausgaben?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
Tesla
Beiträge: 3
Registriert: 21. Jul 2010, 22:13

Zinsen USt als Ausgaben?

Beitrag von Tesla »

Hallo Forum,

ich mache seit 2001 meine Buchhaltung notgedrungen (aus Kostengründen) selbst, und ich habe etwas Steuerschulden die ich in Raten abzahle.

Nun habe ich leider in den Vorjahren vergessen die Zinszahlung für die geschuldete USt als Betriebsausgaben zu buchen, und habe sie daher ins zuletzt gebuchte Jahr nachgebucht.

Jetzt werden die Ausgaben aber nicht als Betriebsausgaben anerkannt, obwohl sie es eigentlich wären. Was kann ich machen?
Steuerprüfung verlagen? Und was ist, wenn das Finanzamt das verweigert?

Für einen Tipp wäre ich dankbar.
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Zinsen USt als Ausgaben?

Beitrag von ruepel »

Also ich gehe mal davon aus, das Du einen sogenannten § 4 Abs. 3 EStG Jahresabschluss machst. Demzufolge ermittelst Du nach § 11 EStG, also alle zugeflossenen Einnahmen und alle bezahlten Ausgaben. Die in früheren Wirtschaftsjahren gezahlten Zinsen zur USt kannst Du also im laufenden Wirtschaftsjahr nicht mehr als Betriebsausgaben abziehen.
Sind auch keine wiederkehrenden Zahlungen mit Sonderfrist von 10 Tagen (Mieten etc.)
Detailliert kannst Du den Zahlungszeitpunkt auf Kontoauszüge erkennen, die Du dir vom zuständigen Finanzamt anfordern must. Die verrechnen meist, so das der tatsächliche Zahlungszeitpunkt sich nur auf den Kontoauszügen des Finanzamtes ersehen läßt.
Gruß
Tesla
Beiträge: 3
Registriert: 21. Jul 2010, 22:13

Re: Zinsen USt als Ausgaben?

Beitrag von Tesla »

Ja, eben! In den Jahren als sie gezahlt wurden wären es Ausgaben gewesen (denke ich). Ich habe lediglich vergessen sie zu buchen.

Die Frage ist nun, wie kann ich die alte Buchhaltung/Steuererklärung korrigieren?
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Zinsen USt als Ausgaben?

Beitrag von ruepel »

Du Kannst einen Antrag auf Änderung nach §§ 169 ff. AO stellen, funktioniert aber nur, wenn die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ob diese Frist abgelaufen ist, kann ich Dir nur sagen, wenn Du mir mitteilst, wann die Steuerbescheide zu den Wirtschaftsjahren rechtskräftig geworden sind?
Gruß
Antworten