Umsatzsteuer bei Deliveroo als Kurier für Speisen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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steuerklar
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Umsatzsteuer bei Deliveroo als Kurier für Speisen

Beitrag von steuerklar »

Hallo,

ich arbeite bei Deliveroo seit dem Ende Oktober 2018 .
Ich stehe vor der Wahl, ob ich die Kleinunternehmerregelung oder Umsatzsteuer-Weg wähle.
Im ersten Monat habe ich ca. 2200 verdient. Nach der Kleinunternehmerregelung darf ich in diesem Jahr nicht mehr als 17500€ verdienen , d.h in den letzten zwei Monaten (vom Ende Oktober bis Ende Dezember) nicht mehr als ca. 2900€. D.h im letzten Monat ca. 2900€-2200€=700€ ist die Grenze.

Der Ablauf bei Deliveroo ist im Prinzip folgendermaßen:
Für jede Lieferung bekomme ich ca. 6,50€ (abhängig von der Entfernung zum Kunden). Das Geld wird mir online gutgeschrieben.

Ich habe Benzinkosten von ca. 300€ monatlich.

Wenn ich den Umsatzsteuer-Weg wähle, dann zusätzlich zu den üblichen Steuern würden noch 19% von 2200€ (?) anfallen. Das wären ca. 400€ Kosten extra, die mein Konto belasten würden.
Die Vorsteuer ist 19% von 300€ (?) . Damit wäre die Vorsteuer ca. 60€. Insgesamt ergäbe sich als zusätzliche Abgabe an Finanzamt 340€ .

Stimmt die Berechnung soweit?

Der Vorteil von der Kleinunternehmerregelung (KUR) ist , daß ich diese 340€ nicht bezahlen muß.
Der Nachteil ist, daß die KUR eine Grenze für den gesamten Verdienst setzt. D.h , wenn ich z.B 2800€ monatlich verdienen möchte, dann wäre es mit KUR nicht möglich.
Heißt das , daß bei der Entscheidung , ob ich den Weg der KUR oder den Umsatzsteuer-Weg gehe, sollen im Prinzip/grob gesprochen nur die obigen Faktoren berücksichtigt werden ?

Gruß
steuerklar
muemmel
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Re: Umsatzsteuer bei Deliveroo als Kurier für Speisen

Beitrag von muemmel »

Die Vorsteuer ist 19% von 300€ (?) . Damit wäre die Vorsteuer ca. 60€. Nö, die Vorsteuer ist die Differenz aus dem Nettopreis und 300 Euro (dem Bruttopreis). Und das sind 47,90 Euro. Dafür gibt es übrigens jede Menge Rechner im Netz, wie etwa diesen: http://www.umsatzsteuer-rechner.de/
Heißt das , daß bei der Entscheidung , ob ich den Weg der KUR oder den Umsatzsteuer-Weg gehe, sollen im Prinzip/grob gesprochen nur die obigen Faktoren berücksichtigt werden ? Nö. Da wurde ein wichtiger Fakt vergessen, nämlich der Auftraggeber - der zahlt ja die Umsatzsteuer, d. h.. auf die 6,50 Euro (Nettopreis) sind 19 % draufzuschlagen - macht 7,74 Euro. Will er das? Deliveroo ist das evtl. egal, weil die keine Kleinunternehmer sind und folglich vorsteuerabzugsberechtigt. Und dann wäre da noch das Problem der Scheinselbständigkeit: Mit nur einem Auftraggeber IST man scheinselbständig. Fliegt das irgendwann auf, gibt es jede Menge Kuddelmuddel mit der Umsatzsteuer - die hätte man dann gar nicht erheben dürfen. Auch das spricht für die KUR. Noch ein Link zum Thema Scheinselbständigkeit: https://www.ngg.net/artikel/2018/3/deliveroo-vor-gericht/
steuerklar
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Re: Umsatzsteuer bei Deliveroo als Kurier für Speisen

Beitrag von steuerklar »

Danke dir für die Antwort !

Ich habe mich entschieden, um das Ganze nicht zu kompliziert zu machen, den KUR-Weg zu nehmen. Denn, nach KUR muss ich nur Monat Dezember nicht arbeiten gehen, um die KUR einzuhalten. Bis jetzt habe ich in diesem Jahr vom Ende Oktober bis heute ca. 2650€ verdient (Brutto) . Nach KUR darf ich monatlich nicht mehr als
17500/12= 1458€ verdienen.

Was heißt eigentlich "monatlich" ? Heißt das beliebige 30 Tage oder "Oktober", "November" ... ?

Ich meine, daß ich berechnen möchte, wieviel ich vom Ende Oktober bis zum Jahresende (31.12.2018) nach KUR verdienen darf , um 17500€ im ersten Jahr einzuhalten.
Wenn ich vom Beginn (Ende Oktober) bis zum Jahresende 2 Monate gearbeitet hätte, dann wären es 1458€ *2= 2916€ als Grenze.
Kann man auch 17500 durch 365 Tage teilen , um die durchschnittliche Grenze pro Tag zu erhalten und diese mit der Anzahl der Arbeitstage zu multiplizieren?

Morgen ist 01.12 (eigentlich heute schon ;) ). Zählt jetzt Ende Oktober , das Ganze November und erster Tag von Dezember als 3 Monate (wenn ich morgen arbeiten gehen würde) ?

Oder wenn ich bis zum 31.12.2018 arbeiten würde, würde das nur als 2 Monate zählen?


D.h. mir ist nicht klar, wie ich genau ermitteln kann, wieviel ich noch bis zum Jahresende nach KUR verdienen darf.


Gruß
steuerklar
steuerklar
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Re: Umsatzsteuer bei Deliveroo als Kurier für Speisen

Beitrag von steuerklar »

Ich habe einen Rechner online gefunden https://www.smart-rechner.de/kleinunternehmer/rechner.php , wo man prüfen kann , ob man Kleinunternehmer ist bzw. wie viel man noch bis zum Jahresende nach KUR noch verdienen darf.

Laut dem Rechner darf ich im Dezember noch ca. 1700€ verdienen.
schlauelia
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Re: Umsatzsteuer bei Deliveroo als Kurier für Speisen

Beitrag von schlauelia »

zu wann genau erfolgte die Gewerbeanmeldung: im Oktober?

Und diese Einnahmen bei dieser Firma sind realistisch? Man hört ja so einiges!

Wie hoch sind die Ausgaben, die zu Ihren Lasten gehen?

Lia
steuerklar
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Re: Umsatzsteuer bei Deliveroo als Kurier für Speisen

Beitrag von steuerklar »

Ja, im Oktober war die Gewerbeanmeldung.

Die Einnahmen, die ich gepostet habe, sind realistisch, da ich sie schon erhalten habe ;) .

Die Unkosten im Großen und Ganzen habe ich als Benzinkosten ca. 300€ ( natürlich sind noch Steuern und Lebensunterhalt zu bezahlen) .

Gruß
steuerklar
schlauelia
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Re: Umsatzsteuer bei Deliveroo als Kurier für Speisen

Beitrag von schlauelia »

Steuern( welche genau??) und Lebensunterhalt haben nichts mit USt zu tun!

Wenn Anmeldung ab Oktober ist für die Kleinunternehmerregelung ( die nur die USt betrifft!) 3/12 von 17.500,--= 4.375 maßgeblich: also wenn 2018 dieser Betrag als tatsächliche Einnahme unterschritten wurde, kann ab 2019 weiterhin ohne USt abgerechnet werden! Und beachten: es kommt auch immer auf den Zahlungseingang an!

Was bei der ESt ( Einnahmen minus Ausgaben (z.B. Benzin und was ist mit dem Fahrzeug dazu?? Privat- oder Betriebsvermögen?) rauskommt, ist etwas anderes.

Lia
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