Hallo, es geht um eine theoretische Überlegung zu einer Forschungsgruppe.
Mal angenommen, es gäbe einen Verein als e.V. dieser Verein hat es sich zur Aufagbe gemacht, Konzepte der Automatisierungstechnik zu erforschen.
Zu dem Zweck, baut der Verein Maschinen z.B. Verpackungsmaschinen. Diese werden dann an eine juristische Peson verliehen um die Maschinen im Alltag zu testen. Als Ausgleich für den "Mehrwert" die die juristische Person durch die Maschine hat, muss diese eine Leihgebühr zahlen.
Wäre diese Leihgebühr die die juristische Person zahlen muss, von der Steuerabsetzbar? Könnte die juristische Person auch einen Mitgliedsbeitrag voll absetzen?
Es geht nicht um das Erwirtschaften von Gewinnen sondern um das Erforschen von bestimmten Konzepten.