Hallo zusammen,
ich habe eine wichtige Frage
Vorher schildere ich euch den Sachverhalt
Es geht um zwei Unternehmen in Deutschland. Unternehmer A und Unternehmer B; C ist in Österreich (Kraftwerk) tätig.
Unternehmer C braucht ein Abgassschaldämpfer und bestellt die bei A.
A wiederum hat die Ware nicht vorrätig und beauftragt B! Typisches Streckengeschäft.
B liefert die Ware und lässt die auch bei C (Österreich) montieren.
Jetzt zur meiner Frage.
Für den A ist das ein innergemeinschaftliche Lieferung an C (heißt rechnungsaussweis ohne Ust) und der Erwerber hier C muss die Umsatzsteuer abführen und kann gleichzeitig die Vorsteuer abziehen.
Aber wie bekommt B an sein Geld bzw. darf er eine Rechnung mit Ust an A schreiben?
Theoretisch ist dies ja nicht in Deutschland steuerbar, weil der abgassschaldämpfer Grundstücksteil ist und der wird dort besteuert wo das Grundstück liegt. Heißt Österreich.
Heißt Rechnung von B an A ohne Ust ?