Ich bin Hausfrau und übe nebenberuflich ein Gewerbe aus. Auf die Kleinunternehmerregelung habe ich verzichtet. Ich führe Umsatzsteuer ab und berücksichtige die Vorsteuer zu 100%. (Umsatzhöhe: 8000 (2007))
Gleichzeitig bin ich nebenberuflich selbständige Lehrbeauftragte. Meine Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. (Hochschulnachweis 4 22a). Umsatzhöhe 18.000 (2007) (Stunden im Jahr gesamt: 240 Stunden im Jahr)
Beide Tätigkeiten sind strikt voneinander getrennt.
Fragen
1. Kann ich für den Lehrauftrag die Übungsleiterpauschale ansetzen?
2. Ist es korrekt, dass ich 100% Vorsteuer (nur aus Gewerbe Rechnungen) geltend mache?
3. Kann das Finanzamt die Umsatzsteuerbefreiung der Lehrtätigkeit aufheben? Beide Tätigkeiten umsatzsteuerrechtlich zusammenlegen?
Lieben Dank.