Kleinunternehmer - Saisonbetrieb

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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sleipneer
Beiträge: 2
Registriert: 9. Okt 2018, 11:56

Kleinunternehmer - Saisonbetrieb

Beitrag von sleipneer »

Hallo zusammen,

mir ergibt sich folgende Problematik:

Hr. A hat ein Gewerbe angemeldet, welches er als Kleinunternehmer betreiben möchte. (Kiosk in einem öffentlich, städtischem Freibad).
Hierzu wurde eine Räumlichkeit der örtlichen Stadtverwaltung gepachtet. (Pachtzins: xx EUR / Saison)
Öffnung bzw Betrieb ist in der Regel von Ende Mai bis Anfang September.
Ebenso wurde ordnungsgemäß Strom angemeldet (Abschlag: xx EUR / Monat).

Wie definiert sich hier die Umsatzgrenze von 17.500 EUR / Jahr?
Wird diese, auf Grund des saisonalen Betriebs, anteilig gerechnet (17.500 / 12 * Anz. der Mon. Betrieb)
oder wird hier das Kalenderjahr zu Grunde gelegt, da ja die laufenden Kosten wie Stromabschlag und Bankgebühren auch
weiterlaufen und hier einfach keine Umsätze vereinnahmt werden?

Ich danke im Voraus für Euer geteiltes Wissen!

Viele Grüße,

Ben
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleinunternehmer - Saisonbetrieb

Beitrag von muemmel »

oder wird hier das Kalenderjahr zu Grunde gelegt Ja, wird es. Allerdings wurde hier offenbar ein Gewerbe NEU eröffnet - in dem Jahr wird also anteilig berechnet, danach nicht mehr. Siehe hier: https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/k/kleinunternehmer-lexikon-des-steuerrechts
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kleinunternehmer - Saisonbetrieb

Beitrag von schlauelia »

hier sollten Sie unbedingt steuerliche Beratung vor Ort in Anspruch nehmen, denn Sie kleben doch nicht nur von dem Saisonbetrieb? Haben andere Einkünfte - sind verheiratet? usw. Ust- und GewSt - ESt.....

Ein Forum kann nur Anregungen geben, aber um alles richtig zu machen, genügt es nicht!

Lia
sleipneer
Beiträge: 2
Registriert: 9. Okt 2018, 11:56

Re: Kleinunternehmer - Saisonbetrieb

Beitrag von sleipneer »

schlauelia hat geschrieben: 9. Okt 2018, 13:36 hier sollten Sie unbedingt steuerliche Beratung vor Ort in Anspruch nehmen, denn Sie kleben doch nicht nur von dem Saisonbetrieb? Haben andere Einkünfte - sind verheiratet? usw. Ust- und GewSt - ESt.....

Ein Forum kann nur Anregungen geben, aber um alles richtig zu machen, genügt es nicht!

Lia
vielen Dank erstmal für Eure Antworten.

Gründungsjahr ist klar; dort wird anteilig gerechnet.
Ich finde nur zu Hauf widersprüchliche Aussagen/Interpretationen zur Anwendbarkeit ob Kalenderjahr oder "Umsatzerwitschaftungszeitraum".

Meine StBeraterin ist letztes Jahr leider in den Ruhestand gewechselt; noch bin ich auf der Suche nach einem neuen. Ist aber in Planung, danke für den Hinweis.

Nein, leben kann man davon (leider) nicht. Ich bin "hauptberuflich" Angestellter.
Steuerlich sowieso wahrscheinlich ein Sonderfall! ;)


Also, nochmal um abschließend festzuhalten:

Gründungsjahr: anteilig von Mai - Dezember (Betrieb war von Mai - Sept. = 17500/12 x 8 = ~11.600€)
Folgejahr: Kalenderjahr vollständig (d.h. Umsatzgrenze 17.500€)?

Oder macht es Sinn, beim FA einen Atrag auf verbindliche Auskunft zu stellen?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kleinunternehmer - Saisonbetrieb

Beitrag von Severina »

So außergewöhnlich ist das gar nicht ;)

Ein Saisonbetrieb wird üblicherweise das ganze Jahr über betrieben und nicht immer wieder im steuerlichen Sinn eröffnet und geschlossen.
Für die Kleinunternehmergrenze gilt der Umsatz des ganzen Jahres:

https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/k/kleinunternehmer-lexikon-des-steuerrechts/#D063050900021
(Textziffer 3.9)

Eine verbindliche Auskunft braucht es da nicht (die kostet auch was)
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