Hallo Zusammen,
wie ich weis, muss man bei der Neuanschaffung eines PKW's als Unternehmer (Selbstständiger, GmbH etc.) im lfd. Jahr der Anschaffung dem Finanzamt darüber bescheid geben, um keine Steuernachteile zu erhalten.
Gilt dies auch für die Anschaffung eines PKW-Anhängers?
Leider hat mein FA derart lange telefonische Wartezeiten, dass ich lieber auf dem Weg versuchen möchte eine Antwort zu bekommen.
PKW Anhänger - Anmeldung im lfd. Jahr beim Finanzamt
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Re: PKW Anhänger - Anmeldung im lfd. Jahr beim Finanzamt
was bedeutet "dem FA Bescheid darüber geben"?? Als GmbH oder Unternehmer 8 eines geh t nur!)müssen Sie ein Buchführung machen und Anschaffungen - egal ob Anhänger, PKW oder Büromöbel, erfassen...
Sie haben eine GmbH ohne Steuerberater - wie machen Sie Ihre Buchführung/Steuererklärungen?
Telefonisch werden Sie kaum beim FA eine Auskunft erhalten!!
Sie haben eine GmbH ohne Steuerberater - wie machen Sie Ihre Buchführung/Steuererklärungen?
Telefonisch werden Sie kaum beim FA eine Auskunft erhalten!!
Re: PKW Anhänger - Anmeldung im lfd. Jahr beim Finanzamt
Alter Schwede!
Ich versuche es nochmal in einfache Worte zu fassen:
Ich als Unternehmer, unabhängig von der Rechtsform meines Unternehmens oder meiner Tätigkeit, habe doch die Pflicht, das Finanzamt darüber zu informieren, wenn ich für betriebliche Zwecke ein Fahrzeug anschaffe. Damit meine ich, wenn ich z.B. im August ein Fahrzeug kaufe, dass ich bis zum Jahresende das Finanzamt darüber zu informieren habe (formlos) um keine Steuernachteile zu erhalten -> D.h. damit dieses Fahrzeug als Betriebsausgabe anerkannt wird. Das ganze ist unabhängig von der zu führenden Buchhaltung.
Thema kann aber geschlossen, habe die Antwort bereits erhalten.
Ich versuche es nochmal in einfache Worte zu fassen:
Ich als Unternehmer, unabhängig von der Rechtsform meines Unternehmens oder meiner Tätigkeit, habe doch die Pflicht, das Finanzamt darüber zu informieren, wenn ich für betriebliche Zwecke ein Fahrzeug anschaffe. Damit meine ich, wenn ich z.B. im August ein Fahrzeug kaufe, dass ich bis zum Jahresende das Finanzamt darüber zu informieren habe (formlos) um keine Steuernachteile zu erhalten -> D.h. damit dieses Fahrzeug als Betriebsausgabe anerkannt wird. Das ganze ist unabhängig von der zu führenden Buchhaltung.
Thema kann aber geschlossen, habe die Antwort bereits erhalten.
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Re: PKW Anhänger - Anmeldung im lfd. Jahr beim Finanzamt
was heißt "informieren"? Sie müssen das buchhalterisch erfassen - aber, wenn das Thema für Sie durch ist ( was immer für eine Antwort sie erhalten haben??) - um so besser!