Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Gewerbe (nebenberuflich) 2011 angemeldet, hauptsächlich Firmenkunden, deshalb mit Umsatzsteuer.
Inzwischen habe ich ausschließlich Privatkunden und verkaufe Dienstleistung ohne Materialeinsatz und möchte den zeitlichen Aufwand so gering halten dass ich vorerst nicht mehr über 17500€ Umsatz komme. Die 5 Jahre Frist bis zu einem Wechsel nach freiwilliger Wahl der Regelbesteuerung wären um.
ABER: 2015 habe ich mir eine Solaranlage gekauft und mir hierfür die Umsatzsteuer zurückgeholt.
Wenn die Solaranlage mein 1. Gewerbe gewesen wäre hätte die Entscheidung sich die USt zu holen dazu geführt das ich 5 Jahre, bis 2020, gebunden wäre.
Da ich als Person ja aber schon seit 2011 Vorsteuerabzugsberechtigt bin, hat hier das zurückholen der Steuer für die Solaranlage zu einem Neustart der 5 Jahre geführt oder könnte ich, auch Rückwirkend für 2018, wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren?
Wechsel zurück zu §19 Kleinunternehmerregelung
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Wechsel zurück zu §19 Kleinunternehmerregelung
es gibt also 2 Tätigkeiten mit USt: Solaranlage - wirklich nur auf denselben Namen wie Gewerbe - + Gewerbe? Einnahmen 2017 insgesamt wie hoch?
Lia
Lia
Re: Wechsel zurück zu §19 Kleinunternehmerregelung
Umsatz insgesamt 2017 waren 14800€, 2018 wird sich auch in diesem Bereich bewegen.
Es sind im Grunde 2 Gewerbe, in der Einkommensteuer als 1. und 2. Gewerbe.
Umsatzsteuer wird aber natürlich gemeinsam veranlagt da Personengesellschaft und alles unter einer Steuernummer läuft.
Es sind im Grunde 2 Gewerbe, in der Einkommensteuer als 1. und 2. Gewerbe.
Umsatzsteuer wird aber natürlich gemeinsam veranlagt da Personengesellschaft und alles unter einer Steuernummer läuft.