Hallo,
Ich bin seit 2 Monaten Unternehmer und habe in diesem Monat das erste mal Umsätze gemacht. Ich habe folgedes Geschäft:
Unternehmen A verkauft Kleidung im Internet und hat mich gebeten den Markt auszuweiten, d.h. ich verkaufe unter deren Namen Kleidung bei E-bay.
Ich verrechne dann die Verkäufe die ich erziele, daraus errechnet sich dann meine Bezahlung, also bekomme ich kein Grundgehalt von der Firma A, sondern Ich verdiene nur wenn ich Verkaufe. Ich erhalte also eine Provision pro vk Artikel.
Jetzt bin ich absoluter Steuerneuling:
Ich habe ein Gewerbe - und habe auf das Kleinunternehmertum verzichtet - muss somit UST Voranmeldung abgeben... mein Geschäft beruht ja nur auf einer Rechnung, aber wo trage ich was ein in dem UST V-Anmeldungs Formular... ich habe da irgendwie Ansgt das ich da was Falsch mache und dann eine Strafe kriege.
Ich hätte jetzt gedacht unter 27 Steuerpflichtige Umsätze ... zum Steuersatz von 19 v. H.
Danke MfG Chris
UST Voranmeldung
Re: UST Voranmeldung
Hi Chris,
meiner Meinung nach ist das richtig. Ich bin zwar kein Steuerberater aber selber Unternehmer, und ich trage in Zeile 27 Feld 81 immer die Summe über den Nettobetrag aller selbst ausgestellten Rechnungen ein. Die Summe der Mehrwertsteuer aus Rechnungen von deinem Lieferanten wird dann in Zeile 55 Feld 66 eingetragen. Frag vielleicht besser noch einen Steuerberater, vielleicht gibt es in deinem Fall ja noch eine Besonderheit die zu beachten ist. Ich denke, dass du evtl. ein Problem mit Scheinselbstständigkeit bekommen könntest.
Gruß
Alex
meiner Meinung nach ist das richtig. Ich bin zwar kein Steuerberater aber selber Unternehmer, und ich trage in Zeile 27 Feld 81 immer die Summe über den Nettobetrag aller selbst ausgestellten Rechnungen ein. Die Summe der Mehrwertsteuer aus Rechnungen von deinem Lieferanten wird dann in Zeile 55 Feld 66 eingetragen. Frag vielleicht besser noch einen Steuerberater, vielleicht gibt es in deinem Fall ja noch eine Besonderheit die zu beachten ist. Ich denke, dass du evtl. ein Problem mit Scheinselbstständigkeit bekommen könntest.
Gruß
Alex
Re: UST Voranmeldung
Ok... Danke Alex,
werde es unter 27 vermerken. Habe dafür aber noch einen Monat Zeit, da ich erfahren habe, dass der Monat des Geldtransfers der Rechnung berechnet wird. Wusste ich nicht!
Zu Scheinselbstständigkeit: Ich hab mich da erkundigt, die liegt ja nur vor wenn man eine Art Briefkastenfirma führt... ein Gewerbe welches nichts macht. Da ich ja einen Kunden habe für den ich Arbeite brauche ich da keine Sorgen haben.
werde es unter 27 vermerken. Habe dafür aber noch einen Monat Zeit, da ich erfahren habe, dass der Monat des Geldtransfers der Rechnung berechnet wird. Wusste ich nicht!
Zu Scheinselbstständigkeit: Ich hab mich da erkundigt, die liegt ja nur vor wenn man eine Art Briefkastenfirma führt... ein Gewerbe welches nichts macht. Da ich ja einen Kunden habe für den ich Arbeite brauche ich da keine Sorgen haben.
-
- Beiträge: 131
- Registriert: 11. Apr 2010, 23:53
Re: UST Voranmeldung
Hallo Mentizem,
da liegst du aber leicht sseeehhhrrr falsch!!!
Das hat nich nur unbedingt was mit nem Briefkasten zu tun.
Scheinselbstständigkeit liegt dann auch vor, wenn man in der Regel nur für ein Unternehmen tätig ist und keine weiteren Umsätze von anderen Firmen hat....da wäre ich mal sehr vorsichtig, könnte dir sonst auf die Füße fallen bzw. dem Unternehmen für das du tätig bist auch.
Kann man sich gut zu einlesen. Kauf dir mal ein Buch!
da liegst du aber leicht sseeehhhrrr falsch!!!
Das hat nich nur unbedingt was mit nem Briefkasten zu tun.
Scheinselbstständigkeit liegt dann auch vor, wenn man in der Regel nur für ein Unternehmen tätig ist und keine weiteren Umsätze von anderen Firmen hat....da wäre ich mal sehr vorsichtig, könnte dir sonst auf die Füße fallen bzw. dem Unternehmen für das du tätig bist auch.
Kann man sich gut zu einlesen. Kauf dir mal ein Buch!