Rückwirkender Wechsel von KleinunternehmerRegelung zur Regelbesteuerung?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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yakashimoto
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Registriert: 5. Jun 2018, 13:45

Rückwirkender Wechsel von KleinunternehmerRegelung zur Regelbesteuerung?

Beitrag von yakashimoto »

Hallo,

ich versuche das mal so kurz wie möglich zu fassen.

Ich habe 2016 ein Gewerbe angemeldet für ein ursprüngliches geplantes Gemeinschaftsprojekt.

Ich hab die Kleinunternehmerregelung erklärt. Zu dem Zeitpunkt wusste ich aber noch nicht, dass es für B2B Einkäufe (innergemeinschaftlich EU) die denkbar schlechteste ID war, zumal bis dato nur EINKÄUFE stattgefunden habe. (Das Projekt ist/war leider erst mal mit einigen Investitionen verbunden um die Infrastruktur aufzubauen)

Da bei den Firmen im EU Ausland immer die UStID angegeben werden musste, war dies natürlich der Fall.

Die Kombination aus dem führte dann dazu dass das FA mir für 4.Quartal 2016 einen Bescheid schickte. Da bin ich dann auch erst mal richtig auf das Problem, innergemeinschaftliche Erwerbe, USt und Kleinunternehmerreglung aufmerksam geworden.

Hab das Sümmchen also erstmal brav bezahlte. Nun möchte ich aber vermeiden, dass mir für 2017 das selbe droht.

(Hintergrund: Es wurden Verträge mit Laufzeiten abgeschlossen, aus denen konnte man auch so erst mal nicht raus)

Um weiteren "Schaden" zu vermeiden, würde ich nun gerne nachträglich die Optierung zur Regelbesteuerung (ab 01.01.2017) erklären. Da bis dato nur die Einkäufe zum Aufbau der Infrastruktur stattfanden, geht es also auch nur um die Vermeidung der zusätzliche Belastung der Ust.


Ist das soweit möglich? Ich habe zwar schon einiges geforscht und gelesen, aber die Informationen waren was das rückwirkende (Zeitraum) angeht, nicht einheitlich.
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