Hallo zusammen,
Ich erledige für jemanden die Buchhaltung und habe eine Frage zur USt.-VA
In 2017 wurden pünktlich alle Voranmeldungen als nullmeldung abgegeben, da erst neu gegründet (im Nebenerwerb) wurde und noch keine Umsätze vorhanden sind / waren. Allerdings hat sich jetzt herausgestellt, dass für 2017 eingangsrechnungen vorhanden sind, für welche die gezahlte Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Kann / soll man hier nachträglich eine berichtigte USt.-VA abgeben oder kann das direkt mit der USt.-Steuererklärung berichtigen. Wenn wir das direkt mit der jahreserklarung machen, kommt dich bestimmt die Nachfrage warum die ganze Zeit eine nullmeldung erfolgt ist oder ? Die Umsatzsteuer beläuft sich auf ca 100 euro
Berichtigte USt.-VA oder Umsatzsteuererklärung
Re: Berichtigte USt.-VA oder Umsatzsteuererklärung
Möglich ist beides, macht bei dem geringfügigen Betrag keinen Unterschied. Bei nur 100 € würde ich keine Nachfrage erwarten, kommt sie doch, dann antwortet man halt das, was Sie hier geschrieben haben.
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Berichtigte USt.-VA oder Umsatzsteuererklärung
bei dieser Differenz ist mE nichts zu befürchten und Sie haben ja auch eher zuviel als zuwenig vorab gezalkt - auch bei deutlich höheren NZ gibt es kaum Rückfragen!
Lia
Lia