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Umsatzsteuer abführen

Verfasst: 13. Mär 2018, 07:39
von DiploRe
Hallo,

ich wollte noch mal fragen, wann ich die USt an das FA überweisen muss? Ich bin zur vierteljährlichen USt Voranmeldung verpflichtet. Muss ich jeden Monat nach Geldeingang sofort überweisen oder nur alle viertel Jahre?

Danke!

Re: Umsatzsteuer abführen

Verfasst: 13. Mär 2018, 09:56
von schlauelia
nach der elektronischen Voranmeldung - I/2018 fällig 10.4. oder 10.5. bei Dauerfristverlängerung: und zu diesem Zeitpunkt muss dann auch die errechnete USt gezahlt werden.

Lia

Re: Umsatzsteuer abführen

Verfasst: 13. Mär 2018, 12:50
von DiploRe
Danke! Ich rechne die USt raus und überweise sie. regelmäßig überweist mir das FA dann 300 € zurück!? Bei ELSTER ist immer noch nicht die EÜR für das Jahr 2017 wählbar. Somit kann man leider nicht etwas vorarbeiten.

Re: Umsatzsteuer abführen

Verfasst: 13. Mär 2018, 14:01
von schlauelia
ich verstehe Ihre Antwort nicht: rausrechnen??

gehen Sie doch mal zu einer Beratung! Elter und Buchführung sind 2 Schuhe - wie ermitteln Sie denn Gewinn und errechnen Ust-VA?