Guten Tag,
folgendes.
Das nebenberufliche Gewerbe gald 2008 noch als Kleinunternehmen nach §19, da die Umsätze 17500€ überschritten wurden die Rechnungen in 2009 auf Umsatzsteuerpflichtig umgestellt.
Nun gab es noch Rechnungen aus 2008 die erst im Januar 2009 bezahlt wurden (ohne Steuer).
Da ein Einahme-Überschußrechnung verfahren wird stellt sich mir die Frage ob ich die Einahmen
jetzt noch für 2009 als Kleinunternehmen nach §19 Buchen kann oder nicht. Die Summe ist ca 1/4 des Jahresumsatzes. Da es alles kleinere Kunden sind ist es schwierig die 19% nachzufordern.
Gruß Karsten
2008 Kleinunternehmen 2009 nicht mehr
Re: 2008 Kleinunternehmen 2009 nicht mehr
Die musst du ohne Ust buchen.
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Re: 2008 Kleinunternehmen 2009 nicht mehr
es kommt darauf an, welche Umsatzsbesteuerungsform du gewählt hast.
Hast du die Ist- oder die Sollbesteuerung beantragt?
Hast du die Ist- oder die Sollbesteuerung beantragt?
Re: 2008 Kleinunternehmen 2009 nicht mehr
bei den Beträgen versteuert er bestimmt nach Istbesteuerung.