Vorsteuer ziehen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Maxi20
Beiträge: 1
Registriert: 8. Feb 2018, 23:11

Vorsteuer ziehen

Beitrag von Maxi20 »

Ich brauch dringen Hilfe bitte... :?

1. Zählen die Einnahmen aus Vermittlung von Versicherungen nicht für die Kleinunternehmer Reglung (17.500€)?

2. Wenn ich Umsatzsteuerpflichtig bin (Hypothetisch die Kleinunternehmer Reglung greift nicht). Darf ich für den KFZ Bereich die volle Vorsteuer ziehen (von 5.000€ die 800€ und von den 10.000€ die 1600€), da ich in der 1% Reglung ca. 5700€ Brutto (somit 900€ MwSt. abführe)?

Beispiel für Frage 2:

Jahr 2017

Haupttätigkeit: Vermittlung von Versicherungen (Einzelunternehmer/ Umsatzsteuererklärungs- & EÜR Pflicht)

Einnahmen Umsatzsteuerfrei: 49.500€
Einnahmen Umsatzsteuerpflichtig: 500€

PKW:

PKW Listenpreis Brutto 50.000€
Laufende PKW Kosten mit MwSt. (z.B. Tank, KFZ Kosten) 5.000€
Laufende PKW Kosten ohne MwSt. (z.B. KFZ-Versicherung, KFZ Steuer) 1.000 €
Leasing Rate mit MwSt. 10.000€
Reglung 1%

Restlichen Ausgaben:
Vollabzugsfähige Ausgaben inc. MwSt. 8.000€ (Telekom, Bürobedarf etc.)
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Vorsteuer ziehen

Beitrag von Severina »

Ich bin mir nicht ganz sicher, wie Ihre Sachverhaltsschilderung zu verstehen ist - aber die Vorsteuer aus dem PKW-Kauf ist nicht abziehbar, soweit der PKW für umsatzsteuerfreie Umsätze verwendet wird:

§15 (2) UStG sagt: Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist die Steuer für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen sowie für die sonstigen Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung folgender Umsätze verwendet:
1.
steuerfreie Umsätze; (...)

Lt. Abs. 4 der Vorschrift darf die Vorsteuer anteilig gezogen werden. Der Anteil ist sachgerecht zu schätzen. Die private Nutzung ist in vollem Umfang - bei 1-%-Regelung im Rahmen der üblichen 80/20 - umsatzsteuerpflichtig.
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