Ich brauch dringen Hilfe bitte...
1. Zählen die Einnahmen aus Vermittlung von Versicherungen nicht für die Kleinunternehmer Reglung (17.500€)?
2. Wenn ich Umsatzsteuerpflichtig bin (Hypothetisch die Kleinunternehmer Reglung greift nicht). Darf ich für den KFZ Bereich die volle Vorsteuer ziehen (von 5.000€ die 800€ und von den 10.000€ die 1600€), da ich in der 1% Reglung ca. 5700€ Brutto (somit 900€ MwSt. abführe)?
Beispiel für Frage 2:
Jahr 2017
Haupttätigkeit: Vermittlung von Versicherungen (Einzelunternehmer/ Umsatzsteuererklärungs- & EÜR Pflicht)
Einnahmen Umsatzsteuerfrei: 49.500€
Einnahmen Umsatzsteuerpflichtig: 500€
PKW:
PKW Listenpreis Brutto 50.000€
Laufende PKW Kosten mit MwSt. (z.B. Tank, KFZ Kosten) 5.000€
Laufende PKW Kosten ohne MwSt. (z.B. KFZ-Versicherung, KFZ Steuer) 1.000 €
Leasing Rate mit MwSt. 10.000€
Reglung 1%
Restlichen Ausgaben:
Vollabzugsfähige Ausgaben inc. MwSt. 8.000€ (Telekom, Bürobedarf etc.)
Vorsteuer ziehen
Re: Vorsteuer ziehen
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie Ihre Sachverhaltsschilderung zu verstehen ist - aber die Vorsteuer aus dem PKW-Kauf ist nicht abziehbar, soweit der PKW für umsatzsteuerfreie Umsätze verwendet wird:
§15 (2) UStG sagt: Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist die Steuer für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen sowie für die sonstigen Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung folgender Umsätze verwendet:
1.
steuerfreie Umsätze; (...)
Lt. Abs. 4 der Vorschrift darf die Vorsteuer anteilig gezogen werden. Der Anteil ist sachgerecht zu schätzen. Die private Nutzung ist in vollem Umfang - bei 1-%-Regelung im Rahmen der üblichen 80/20 - umsatzsteuerpflichtig.
§15 (2) UStG sagt: Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist die Steuer für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen sowie für die sonstigen Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung folgender Umsätze verwendet:
1.
steuerfreie Umsätze; (...)
Lt. Abs. 4 der Vorschrift darf die Vorsteuer anteilig gezogen werden. Der Anteil ist sachgerecht zu schätzen. Die private Nutzung ist in vollem Umfang - bei 1-%-Regelung im Rahmen der üblichen 80/20 - umsatzsteuerpflichtig.