Hallo,
bei mir ist das mit den Umsatzsteuererklärungen etwas chaotisch.
Mein Steuerberater hat eine Dauerfristverlängerung beantragt. Ich habe allerdings nicht die Sondervorauszahlung getätigt. Ist damit die Dauerfristverlängerung hinfällig oder bin ich gegenüber dem FA in Verzug?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
grüße
Dauerfristverlängerung
Re: Dauerfristverlängerung
Du bist Verzug,( dann musste bestimmt Säumniszuschläge zahlen).Aber es könnte auch sein, dass das FA die Dauerfristverlängerung gar nicht anerkennt und dass du die Ust VA pünklich abgeben musst!
Frag doch kurz d. Steuerberater
Frag doch kurz d. Steuerberater
Re: Dauerfristverlängerung
Seit wann wäre ich dann im Verzug?
Re: Dauerfristverlängerung
Seit 10. des Folgemonats.
z.B. für Jan 2010 wäre Ust zum 10.02.10 fällig.
z.B. für Jan 2010 wäre Ust zum 10.02.10 fällig.