Umsatzsteuer 2005 vergessen und nun nachzahlen........

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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er36stuttgart
Beiträge: 1
Registriert: 6. Feb 2010, 18:09

Umsatzsteuer 2005 vergessen und nun nachzahlen........

Beitrag von er36stuttgart »

Titel: Umsatzsteuer vergessen
Um ein bischen die Diskussion über die Einkommen- und Umsatzsteuer anzurgen habe ich einen fiktiven Fall konstruiert


Nehmen wir einmal an........

Eine Person ist seit vielen Jahren als Kleinunternehmer tätig.

Im Jahr 2004 (Annahme 16 % Umsatzsteuer) wurde die Grenze (wegen Umsatzsteuer) überschritten.
Für 2005 wurde versehentlich keine Umsatzsteuererklärung gemacht.
Seit 2006 wird die Umsatzsteuererklärung gemacht.

Bis 2005 wurden die Rechnungen o h n e Umsatzsteuererklärung erstellt (nicht sep. ausgewiesen). Somit wurde der gesamte Betrag bei der Einkommensteuer als Einnahme angegeben.

Nun wird das Finanzamt plötzlich hellwach und will eine Umsatzsteuererklärung für 2005 haben.

Ergänzende Information: Dies wäre ja eigentlich nicht so schlimm, wenn der Hauptauftraggeber keine Umsatzsteuer bezahlt hätte. Nun kommt eine weitere Schwierigkeit: Der Hauptauftragsgeber, vomn dem die Rechnungen sdind, hat keine Umsatzsteuer bezahlen müssen (z. B.: freier Beruf, z. B. Arzt).

Frage 1:
Muss der Steuerpflichtige die Umsatzsteuererklärung denn jetzt noch machen (für 2005)? Verjährungsfrist????

Frage 2:
Aus welchem Betrag muss die Umsatzsteuer berechnen werden? Was ich meine ist folgende Frage an einem Beispiel erläutert:
Damaliger Bruttorechnungsbetrag einer Rechnung: 1.160 EURO

Muss bei diesem Betrag nun die Umsatzsteuer aus 1.160 EURO bezahlt werden oder kann die Rechnung für damals berichtigen und dann wie folgt abgeändert werden:

Nettobetrag: 1.000 EURO
zuzüglich 16 % MWSt 160 EURO
Bruttobetrag: 1.160 EURO


Frage 3: Weitere Annahme
Die Einkommenssteuererklärung von 2005 wurde bereits gemacht und wurde ja auch schon "festgesetzt".

Kann eine Berichtigung der Einkommensteuer verlangen?

Denn letztendlich wurde vom Finanzamt ja nun eine Umsatzsteuer verlangt, die der Steuerpflichtige gar nicht eingenommen hat.

Oder können die Kosten nun in der nächsten EÜR berichtigt werden, denn letztendlich muss der Steuerpflichtige nun eine Umsatzsteuer bezahlen, die er gar nicht eingenommen hat und somit stellen diese Kosten doch einen Verlust aus dem Betrieb dar.



Sicherlich eine Frage mit viel Sprengstoff…..
Katachi
Beiträge: 4
Registriert: 23. Mär 2010, 16:35

Re: Umsatzsteuer 2005 vergessen und nun nachzahlen........

Beitrag von Katachi »

Hallo,

also mich würde dieser spezielle Fall auch interessieren in Anbetracht der Umsatzsteuer.
Matthias04
Beiträge: 49
Registriert: 22. Mär 2010, 20:00

Re: Umsatzsteuer 2005 vergessen und nun nachzahlen........

Beitrag von Matthias04 »

Wenn man wirklich eine Umsatzsteuererkärung hätte machen müssen, dann hätte sich das FA auch schon viel früher gemeldet denke ich. Also verjährt ist die Sache mit Sicherhiet noch nicht. Eher im Gegenteil würde man noch Zinsen zahlen müssen
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Umsatzsteuer 2005 vergessen und nun nachzahlen........

Beitrag von taxwoman »

Ich würde mich auf jeden Fall von Steuerberatern beraten lassen.
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