Umsatzsteuerpflichtig??

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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mausefusses
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Registriert: 22. Dez 2009, 10:56

Umsatzsteuerpflichtig??

Beitrag von mausefusses »

Hallo!

Ich bin seit Juni 2006 selbständig und wurde von der Umsatzsteuer befreit.
2007 und 2008 lag mein Umsatz bei ca. 28.000 Euro, davon habe ich ca. 12.000 Euro Ausgaben fürs Geschäft, dann noch Krankenkasse + Rentenversicherung...blieben so ca. 13.000 für mich übrig worauf ich dann meine Einkommensteuer gezahlt habe.
Ich war damals vor der Existenzgründung bei einem Steuerberater zur Gründungsberatung, diese hat mich auch nicht auf die Umsatzsteuer hingewiesen, ich dachte der Umsatz das ist was man nach Abzug der Mietkosten etc. übrig hat.

Nun mußte ich für 2007 und 2008 nachzahlen, ca. 10.000 Euro.

Nun erzählt mir eine Geschäftskollegin das sie keine Umsatzsteuer zahlt obwohl der Umsatz auch 17.500 übersteigt, ich bin verunsichert.

Wenn ich nun Umsatzsteuer abführe bleiben mir noch ca. 600.- im Monat wovon ich leben, wohnen und mich krankenversichern muß (Rentenversicherung zahl ich schon nicht mehr, wovon auch). Ich könnte also eigentlich von Hatrtz 4 besser leben.

Ist es denn nun richtig das für die Umsatzsteuer die Kosten zur Unterhaltung des Ladens, also Miete und Versicherung etc. keine Rolle Spielen?
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Umsatzsteuerpflichtig??

Beitrag von ruepel »

Hallo,

ich weis nicht wie Deine Kollegen das macht, aber der § 19 UStG sagt ganz klar, das der Kleinunternehmerstatus nur gilt, wenn der Umsatz des Vorjahres 17.500 nicht überschritten hat. Wenn Du im Vorjahr mehr als 17.500 Umsatz hattest, dann unterliegst Du der allgemeinen Umsatzsbesteuerung.
Aus Deiner Frage geht aber nicht hervor, welche Umsätze Du machst, deshalb: Die Bemessensgrenze von 17.500 ist wie folgt zu errechnen: Umsätze abzüglich aller steuerfreien Umsätze = Bemessensgrenze.

Beispiel: Arzt macht einen Jahresumsatz von 100.000 € aus seinem heilbehandelnden Beruf (Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 a UStG) und führt außerdem noch 2 Schönheitsoperationen durch, Umsatz daraus 10.000 € + 19% USt = 1900 (steuerbar + steuerpflichtig mangels Befreiung). Die Bemessungsgrundlage errechnet sich wie folgt: 100.000 + 11.900 = 111.900 - 100.000 = Bemessengrundlage 11.900. Der Arzt ist also Kleinunternehmer, da er die 17.500 € nicht übersteigt § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG. Auf Deinen Ausgangsrechnungen muss der Vermerk drauf stehen, das Du Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG bist.
Gruß
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Umsatzsteuerpflichtig??

Beitrag von Bostonian »

Wenn, wie du schreibst, dein Umsatz in 2007 und 2008 ca. 28.000 Euro p.a. war, so bist du kein Kleinunternehmer mehr. Und damit umsatzsteuerpflichtig. Ausnahme (du hast steuerfreie oder nicht steuerbare Leistungen erbracht).

Was aber deine Sorge mit dem 600 Euro pro Monat betrifft, die dann übrig wären, so kann ich dich beruhigen. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, so mußt du auf deinen Umsatz noch die Umsatzsteuer oben draufschlagen und deinen Kunden in Rechnung stellen und sie nicht als Ausgabe abziehen. Diese Steuer ist für dich als Unternehmer nur ein durchlaufender Posten, du bist quasi der Steuereintreiber des Finanzamtes.
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