Umsatzsteuerkorrektur für uneinbringliche Forderungen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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payday
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Registriert: 9. Jun 2015, 16:27

Umsatzsteuerkorrektur für uneinbringliche Forderungen

Beitrag von payday »

Hallo,

ich habe einen externen Zahlungsdienstleister der die Rechnungskäufe für meine Kunden abwickelt. Meine Kunde zahlen an diesen den Rechnungsbetrag und der Zahlungsdienstleister zahlt den Rechnungsbetrag abzgl. einer Gebühr an mich aus (egal ob der Kunde gezahlt hat oder nicht). Nun habe ich von dem Zahlungsdienstleister eine Umsatzsteuerrückforderung für uneinbringliche Forderungen für die vergangenen Jahre erhalten. Ich musste also die Umsatzsteuer dieser ausgefallenen Forderungen an den Zahlungsdienstleister zurückzahlen.

Beispiel: Ich habe ursprünglich 119 EUR inkl. 19% USt. vom Zahlungsdienstleister ausgezahlt bekommen und versteuert nun muss ich die 19% USt., also insgesamt 19 EUR an den Zahlungsdienstleister zurückzahlen, da die Forderung nachweislich uneinbringlich ist.

Ich mache eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung und um nicht alle betroffenen Rechnungen einzeln korrigieren zu müssen, habe ich mir gedacht ich mache da nur eine Buchung für die zurückgeforderte Umsatzsteuer, aber in welches Feld der Umsatzsteuer-Voranmeldung kommt die Umsatzsteuerkorrektur dann? Ich habe mir vielleicht gedacht als negativen Betrag in das Feld 69 (In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge ...)? Oder doch als negativer Betrag in das Feld 81 (Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19%)? Wobei ich da auch nicht weiß ob da nur die Steuer zu korrigieren ist oder auch die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer, an der sich eigentlich nichts ändert?

Viele Grüße

payday
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Umsatzsteuerkorrektur für uneinbringliche Forderungen

Beitrag von Petz »

Mit einfacher EÜR buchst du die 19 € bei Zahlung einfach als Betriebsausgabe, sonst nichts.

In der USt-Erklärung braucht nichts gemacht zu werden.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
payday
Beiträge: 3
Registriert: 9. Jun 2015, 16:27

Re: Umsatzsteuerkorrektur für uneinbringliche Forderungen

Beitrag von payday »

Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich die 19 € einfach als Betriebsausgabe buche, dann bekomme ich doch aber diese bereits an das Finanzamt gezahlten 19 € Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurück, sondern nur die auf die 19 € anfallende Einkommensteuer oder habe ich hier einen Denkfehler?
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