Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage, bisher hat immer ein Steuerberater für mich alles gemacht, es wird mir aber leider viel zu teuer mittlerweile. Ich habe durch das Elster Portal schon durchgeschaut und einiges schon begriffen.
Zur Info, ich besitze ein Onlinehandel und bin Vorsteuerpflichtig.
Mir ergeben sich noch folgende Unklarheiten:
- Muss ich trotz Umstaz und Vorsteueranmeldung am Jahresende nochmal eine Steuererklärung abgeben?
- Die Steuerberater haben schon im April für das 1rste Quartal die Umsatzsteuer von deren Portal irgendwie verschickt... die Vorsteuer habe ich nun selbst ausgerechnet, kann ich diese noch nachreichen über das Portal?
- Kann ich für Fahrtkosten auch eine Steuer erechnen oder ist dies einfach noch Fahrtkosten gewesen die eigentlich keinerlei Interesse haben. Bzw. besser gefragt kann ich dieser vom Umsatz abrechnen?
Das sind erstmal meine wichtigen Fragen, ich würde mich freuen wenn jemand eine Lösung hat.
lg
Elster Portal Vorsteueranmeldung
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- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: Elster Portal Vorsteueranmeldung
Hallo,
eine Umsatzsteuererklärung muss trotz den bereits eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen selbstverständlich fristgemäß beim Finanzamt eingereicht werden.
Gruß
http://www.steuer-info-blog.de
eine Umsatzsteuererklärung muss trotz den bereits eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen selbstverständlich fristgemäß beim Finanzamt eingereicht werden.
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