Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich einer Umsatzsteuerrückerstattung.
z. B. wir bauen ein Studentenwohnheim. Wie kann ich Umsatzsteuer, die als Kosten beim Bau anfällt wieder zurückbekommen? Ich kann ja keine Umsatzsteuer von den Studenten verlangen, wenn sie die Miete zahlen.
Unsere Unternehmensform wäre eine GmbH.
Ich freue mich über jede Information.
Grüße
Michael
Umsatzsteuer zurück/Bau eines Studentenwohnheims
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Re: Umsatzsteuer zurück/Bau eines Studentenwohnheims
Hallo,
die angefallene Umsatzsteuer könnten Sie bei längerfristigen Vermietung an Studenten, die keine Unternehmer sind, eigentlich gar nicht zurück bekommen. Da die Vermietung steuerfrei ist und die Option gem §9 UstG bei Ihnen gar nicht in Frage kommt.
Viel Erfolg und Grüße
die angefallene Umsatzsteuer könnten Sie bei längerfristigen Vermietung an Studenten, die keine Unternehmer sind, eigentlich gar nicht zurück bekommen. Da die Vermietung steuerfrei ist und die Option gem §9 UstG bei Ihnen gar nicht in Frage kommt.
Viel Erfolg und Grüße