mein architekt erstellt als summe von einzelrechnungen zu den einzelnen leistungsphasen eine schlussrechnung nach hoai - gelten dort auch die voraussetzungen zum vorsteuerabzug wie rechnungsnummer etc ?
die rechnung wird über mehrere jahre erstellt, anteilig noch mit 16% mwst für frühere leistungsphasen - muss das in der schlussrechnung aufgeschlüsselt werden ( änderung durch endgültige feststellung der bausumme, vorher nur schätzung )
es gibt einen gerichtlichen vergleich ( 40 % ) zum architektenhonorar - kann aus der gesamtrechnung vorsteuer gezogen werden oder reduziert um 40% die steuer aus dem vergleichsbetrag. beinhaltet der vergleichsbetrag überhaupt steuer, wenn vergleichsgrundlage bzw streitwert das gesamthonorar incl mwst ist ?
herzlichen dank für fundierte kommentare
mehrere fragen
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Re: mehrere fragen
der Sachverhalt könnte ein wenig besser ausgeführt sein. Kannst nochmal konkret erklären?
Danke.
Danke.