Umsatzschätzung bei Gründung - welchen Umsatz?
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Umsatzschätzung bei Gründung - welchen Umsatz?
Hallo.
Ich plane ein Gewerbe anzumelden und bin gerade bei dem Punkt "Umsatzschätzung" - damit ua die korrekte Umsatzsteuerschätzung vorgenommen werden kann.
Ich werde im ersten Jahr ausschließlich Umsätze aus dem nicht-europäischen Ausland haben und frage mich nun, wenn ich dem Umsatz korrekt schätze, was genau muss ich dann im laufe des Jahres an Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen? Muss ich monatlich einfach den berechneten Betrag abführen (obwohl ich diesen von meinen Kunden gar nicht erhalte)?
Oder wird das bei jeder Umsatzsteuervoranmeldung klar (ich gebe die Umsätze ja alle bei nicht steuerbaren Umsätzen an) und ich muss keine Umsatzsteuer zahlen?
Ich habe nur ein wenig bedenken, dass ich dann das erste Jahr direkt mal (unberechtigt) einen Batzen Umsatzsteuer an das FA zahlen muss obwohl jetzt schon klar ist, dass ich keine abführen muss.
Danke und Gruß
Ich plane ein Gewerbe anzumelden und bin gerade bei dem Punkt "Umsatzschätzung" - damit ua die korrekte Umsatzsteuerschätzung vorgenommen werden kann.
Ich werde im ersten Jahr ausschließlich Umsätze aus dem nicht-europäischen Ausland haben und frage mich nun, wenn ich dem Umsatz korrekt schätze, was genau muss ich dann im laufe des Jahres an Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen? Muss ich monatlich einfach den berechneten Betrag abführen (obwohl ich diesen von meinen Kunden gar nicht erhalte)?
Oder wird das bei jeder Umsatzsteuervoranmeldung klar (ich gebe die Umsätze ja alle bei nicht steuerbaren Umsätzen an) und ich muss keine Umsatzsteuer zahlen?
Ich habe nur ein wenig bedenken, dass ich dann das erste Jahr direkt mal (unberechtigt) einen Batzen Umsatzsteuer an das FA zahlen muss obwohl jetzt schon klar ist, dass ich keine abführen muss.
Danke und Gruß
Re: Umsatzschätzung bei Gründung - welchen Umsatz?
Die Umsatzsteuer wird nicht geschätzt. Sie sind ab Gründung verpflichtet, monatliche Voranmeldungen mit den tatsächlichen Zahlen abzugeben.
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Re: Umsatzschätzung bei Gründung - welchen Umsatz?
Ah, das ist doch schon mal spitze.
Aber woher kommen dann die ganzen Warnungen, dass man Liquiditätsprobleme bekommen kann wenn man seinen Umsatz zu hoch schätzt?
Aber woher kommen dann die ganzen Warnungen, dass man Liquiditätsprobleme bekommen kann wenn man seinen Umsatz zu hoch schätzt?
Re: Umsatzschätzung bei Gründung - welchen Umsatz?
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung soll man seinen Gewinn (!) einschätzen, das dient zur Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen, vielleicht daher (mir sind keine derartigen Warnungen bekannt, ich kann also nur raten)?
Falls nicht schon geschehen, gewöhnen Sie sich am besten gleich daran, scharf zwischen den unterschiedlichen Steuerarten zu unterscheiden.
Falls nicht schon geschehen, gewöhnen Sie sich am besten gleich daran, scharf zwischen den unterschiedlichen Steuerarten zu unterscheiden.
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- Beiträge: 4
- Registriert: 14. Mai 2020, 13:35
Re: Umsatzschätzung bei Gründung - welchen Umsatz?
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung finde ich in Zeile 132 die
7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
7.1 Summe der Umsätze (geschätzt)
Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier die Umsatzsteuer und nicht die Einkommenssteuer gemeint ist
Aber das scheint einfach nur da zu sein um die Entscheidung Kleinunternehmerregelung Ja/Nein zu bestimmen und wirkt sich auf keine Vorauszahlungen aus?
7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
7.1 Summe der Umsätze (geschätzt)
Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier die Umsatzsteuer und nicht die Einkommenssteuer gemeint ist
Aber das scheint einfach nur da zu sein um die Entscheidung Kleinunternehmerregelung Ja/Nein zu bestimmen und wirkt sich auf keine Vorauszahlungen aus?
Re: Umsatzschätzung bei Gründung - welchen Umsatz?
Sie haben Recht - die Zeile hatte ich nicht mehr im Sinn, sorry, Sie haben aber such Recht, was den Grund für die Angabe angeht.
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- Beiträge: 4
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Re: Umsatzschätzung bei Gründung - welchen Umsatz?
Das beruhigt mich dann.
Vielen Dank für die Antwort
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