Umsatzsteuererklärung - MwSt aus Rechnugen abziehen?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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MNS_FW
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Registriert: 9. Feb 2020, 16:53

Umsatzsteuererklärung - MwSt aus Rechnugen abziehen?

Beitrag von MNS_FW »

Hallo Liebes Forum,

ich bin am verzweifeln mit der Umsatzsteuererklärung über Elster online.

Unter 4.38 gebe ich das ein, was ich Umgesetzt habe also Lohn + Material was ich für die Aufträge benötigte. Natürlich ohne USt.
Das verstehe ich ja noch.

Unter 13.168 gebe ich ein, was ich bereits über die Umsatzsteuervoranmeldung bezahlt habe, auch richtig oder?


Jetzt ist nur meine Frage, ich habe natürlich einige Materialien gekauft um die Aufträge ausführen zu können. z.B. 5000€ Materialien. Sprich ich habe bereits 950€ an MwSt bezahlt.

Wo genau muss ich das denn Eintragen, damit das von meinem Umsatz abgezogen wird? Es kann doch nicht sein, dass ich das ganze jetzt noch einmal besteuern soll?
Ich habe im Internet und co wirklich nichts gefunden was mich schlau gemacht hat.


Vielen Lieben dank im Voraus und einen schönen Restsonntag.

Mit freundlichen Grüßen
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuererklärung - MwSt aus Rechnugen abziehen?

Beitrag von Severina »

Meinen Sie mit 4.38 das Feld neben
"Umsätze zum allgemeinen Steuersatz
Lieferungen und Leistungen"?

Da kommt der Umsatz, also die Netto-Einnahmen rein - nicht das umgesetzte Material :?:

Die Netto-Ausgaben werden überhaupt nicht eingetragen, nur die Summe der abziehbaren (!) Vorsteuer, also die USt, die Ihnen berechnet und von Ihnen bezahlt wurde.

Die Vorsteuer wird auch nicht vom Umsatz abgezogen, sondern von der vereinnahmten Umsatzsteuer. Keine Voranmeldungen abgegeben?

Anleitung gelesen?
MNS_FW
Beiträge: 2
Registriert: 9. Feb 2020, 16:53

Re: Umsatzsteuererklärung - MwSt aus Rechnugen abziehen?

Beitrag von MNS_FW »

Severina hat geschrieben: 9. Feb 2020, 17:45 Meinen Sie mit 4.38 das Feld neben
"Umsätze zum allgemeinen Steuersatz
Lieferungen und Leistungen"?

Da kommt der Umsatz, also die Netto-Einnahmen rein - nicht das umgesetzte Material.

Anleitung gelesen?

Hallo und danke für die Antwort. Anleitung habe ich gelesen, allerdings ist das gerade einfach zu hoch für mich.

Also die Netto Einnahmen habe ich in das oben genannte Feld getan, nicht das umgesetzte Material. Aber Umsatz wird ja definiert mit allen Kosten, die ich in Rechnung gestellt habe? Also Lohnkosten und Materialkosten?

Habe ich 200€ Material gekauft und 2000€ Lohnkosten für den Auftrag in Rechnung gestellt, bedeutet das für mich der Umsatz den ich angeben muss, beläuft sich auf 2200€?


Oder trage ich dort in das Feld dann nur die 2000€ ein? Das wäre ja theoretisch gesehen nicht der Umsatz.


Die Netto-Ausgaben werden überhaupt nicht eingetragen, nur die Summe der abziehbare (!) Vorsteuer, also die USt, die Ihnen berechnet und von Ihnen bezahlt wurde
Und genau das würde ich gerne wissen wo ich das Eintrage.

Wenn ich für 100€ Material kaufe, habe ich 19€ an Steuer bereits gezahlt. Wo packe ich die 19€ hin?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuererklärung - MwSt aus Rechnugen abziehen?

Beitrag von Severina »

MNS_FW hat geschrieben: 9. Feb 2020, 17:54
Severina hat geschrieben: 9. Feb 2020, 17:45 Meinen Sie mit 4.38 das Feld neben
"Umsätze zum allgemeinen Steuersatz
Lieferungen und Leistungen"?

Da kommt der Umsatz, also die Netto-Einnahmen rein - nicht das umgesetzte Material.

Anleitung gelesen?

Hallo und danke für die Antwort. Anleitung habe ich gelesen, allerdings ist das gerade einfach zu hoch für mich.

Also die Netto Einnahmen habe ich in das oben genannte Feld getan, nicht das umgesetzte Material. Aber Umsatz wird ja definiert mit allen Kosten, die ich in Rechnung gestellt habe? Also Lohnkosten und Materialkosten?

Nein - wo haben Sie das her?


Habe ich 200€ Material gekauft und 2000€ Lohnkosten für den Auftrag in Rechnung gestellt, bedeutet das für mich der Umsatz den ich angeben muss, beläuft sich auf 2200€?


Oder trage ich dort in das Feld dann nur die 2000€ ein? Das wäre ja theoretisch gesehen nicht der Umsatz.

Aber Sie stellen doch auch die Materialkosten in Rechnung, oder nicht? Dort wird eingetragen, was Sie in Rechnung gestellt haben (netto) zzgl. unentgeltliche Leistungen (z.B. Privatanteile)


Die Netto-Ausgaben werden überhaupt nicht eingetragen, nur die Summe der abziehbare (!) Vorsteuer, also die USt, die Ihnen berechnet und von Ihnen bezahlt wurde
Und genau das würde ich gerne wissen wo ich das Eintrage.

Wenn ich für 100€ Material kaufe, habe ich 19€ an Steuer bereits gezahlt. Wo packe ich die 19€ hin?
Seite 5 Zeile 122 (Wenn wir von der Erklärung 2019 reden)
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