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Kleingewerbetreibender - Umsatzsteuer

Verfasst: 30. Nov 2019, 06:04
von Robb
Hallo,

Ich möchte die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen, werde aber trotzdem Kleingewerbetreibender sein, da ich vorhabe, erst mal nicht mehr als
9000 Euro im Jahr zu verdienen, auch weil ich erst einmal nicht einkommensteuer- und lohnsteuerpflichtig werden möchte. (Soweit ich weiß, entscheidet die Höhe des jährlichen Umsatzes darüber, ob man auch zusätzlich einkommensteuerpflichtig und lohnsteuerpflichtig wird; Oder ist das falsch?)
Ich bin dann also als Kleingewerbetreibender grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig und muss die Umsatzsteuern,
die ich mit meinem Umsatz eingenommen habe, in meiner Steuererklärung ausweisen und an das Finanzamt abführen/weiterleiten, bin dann dafür aber auch gleichzeitig
vorsteuerabzugsberechtigt, richtig?
Bin ich bei sämtlichen Betriebskosten darauf beschränkt, nur die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen oder gibt es da auch noch andere Möglichkeiten?
Was ist bei Anschaffungskosten in der Gründungsphase möglich?
Muss ich überhaupt zwischen Anschaffungskosten und Betriebskosten unterscheiden?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei diesen Fragen Auskunft geben könnte.


Grüße,

Robb

Re: Kleingewerbetreibender - Umsatzsteuer

Verfasst: 30. Nov 2019, 15:13
von muemmel
Soweit ich weiß, entscheidet die Höhe des jährlichen Umsatzes darüber, ob man auch zusätzlich einkommensteuerpflichtig und lohnsteuerpflichtig wird; Oder ist das falsch? Ja, das ist so ziemlich komplett falsch - Lohnsteuer fällt für Selbständige nicht an und die Einkommensteuer richtet sich nach dem GEWINN.
erst mal nicht mehr als 9000 Euro im Jahr zu verdienen, auch weil ich erst einmal nicht einkommensteuer- und lohnsteuerpflichtig werden möchte. Und Sie leben dann NUR von diesen 9.000 Euro und sind nicht nebenher etwa noch Arbeitnehmer, Rentner etc.?

Re: Kleingewerbetreibender - Umsatzsteuer

Verfasst: 1. Dez 2019, 08:12
von Robb
Lohnsteuer fällt für Selbständige nicht an und die Einkommensteuer richtet sich nach dem GEWINN.
Danke für das Richtigstellen.

Eine Ergänzung noch: Mein Gewerbe hatte ich vorher so angemeldet, dass meine selbstständige Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben wird.
Betrachten wir einfach beide Fälle:
Wie würde es geregelt werden, wenn ich nur von den 9000 Euro leben würde?
Und wie würde es geregelt werden, wenn ich zusätzlich noch einen anderen Job (als Arbeitnehmer oder auf 450-Euro-Basis etc.) machen würde?


Grüße,

Robb

Re: Kleingewerbetreibender - Umsatzsteuer

Verfasst: 1. Dez 2019, 12:24
von Severina
Sowas wie ein Kleingewerbe gibt es nicht, es gibt nur Gewerbe. "Kleinunternehmer" ist ein rein umsatzsteuerrechtlucher Begriff, der mit Einkommensteuer nichts, gar nichts zu tun hat.

Die Betriebskosten mindern den Gewinn ebenso wie Anschaffungskosten, letztere je nach Höhe für das einzelne Wirtschaftsgut verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (Abschreibung).

Versteuert wird immer die SUMME aller Einkünfte. Wenn Sie von den 9.000 leben, besteht die Möglichkeit, dass das FS nachfragt, wie Sie das machen.

Wenn Sie andere Einkünfte haben, werden diese mit dem Gewinn zusammengerechnet und dann versteuert (nach Abzug der Sonderausgaben etc).

Es ist NICHT so, dass man aus einem Gewerbe o.ä. 9000 .€ zusätzlich verdienen kann und die dann steuerfrei bleiben, der Grundfreibetrag wird immer auf die gesamten Einkünfte angewendet. Das ist auch nur logisch. Wäre es anders, würde jeder Steuerpflichtige bemüht sein, mit jeder der 7 Einkunftsarten je 9000 € zu erwirtschaften und hätte dann 63000 € steuerfrei...

Bitte besuchen Sie ein Gründerseminar oder lesen Sie sich zumindest sehr gründlich ein, Ihre Fragen zeigen auf, dass Ihnen für eine Gründung mehr Grundlagen fehlen, als gut ist.