Was ist wenn Vorgabe für Kleinunternehmer nicht erfüllt

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Illeman84
Beiträge: 6
Registriert: 14. Dez 2016, 09:42

Was ist wenn Vorgabe für Kleinunternehmer nicht erfüllt

Beitrag von Illeman84 »

Hallo,

Ich habe folgende Frage.

Ich bin seid August 2016 selbständig als Kleinunternehmer und bin beim Finanzamt auch unter der Kleinunternehmerregelung gemeldet.

Laut meines Wissens, darf ich im nächsten Jahr nicht mehr als 50.000 € an Umsatz generieren um noch unter die Kleinunternehmerregelung zu fallen.

Laut meiner Jahresprognose könnte es je nach Auftragslage aber passieren, dass ich diese Grenze überschreite.

Was wäre wenn ich jetzt einfach davon ausgehe ich breche dich Grenze nicht und verlange im ganzen Jahr die Unsatzsteuer von meinen Kunden nicht und lande dann doch über die 50.000. muss ich die Unsatzsteuer dann da ich ja über der Grenze in der Steuererklärung bin aus meiner privaten Tasche zahlen? Ich kann ja schlecht paar Monate später sagen ich brauche nun doch die Unsatzsteuer?

Wäre es daher klüger gleich die Umsatzsteuer zu verlangen ? Aber was mache ich mit der Umsatsteuer wenn ich die Grenze doch nicht erreiche?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Vielen Dank im Voraus

Gruß Stefan
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Was ist wenn Vorgabe für Kleinunternehmer nicht erfüllt

Beitrag von schlauelia »

Frage eher bei USt!

Sie dürfen in 2016 nicht mehr als 7.91,-- Einnahmen haben, um auch 2017 als KU zu gelten! Die USt ist immer eine Jahressteuer, also entweder 2017 freiwillig zur USt optieren oder, wenn die Einnahmen 2016 unter dem oben genannten Betrag lagen ( wissen Sie spätestens in einigen Tagen), dürfen Sie auch 2017 ohne USt berechnen. Es sei den, Sie wissen jetzt schon, dass Einnahmen 2017 über 50.000,-- liegen werden - Nachweis natürlich schwierig...

Lia
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Was ist wenn Vorgabe für Kleinunternehmer nicht erfüllt

Beitrag von StephanM »

Für die 17.500 EUR Grenze des Umsatzes des Vorjahres ist der tatsächliche Wert ausschlaggebend.

Für die Grenze 50.000 EUR im aktuellen Jahr gilt der prognostizierte Wert. Sollte diese überschritten werden bleibt es weiter bei der KU-Regelung. Sollte er aber deutlich überschritten werden ist fraglich, ob die Prognose sachgerecht war. Für das Folgejahr besteht dann auf alle Fälle Umsatzsteuerzwang.
Sollten die Empfänger Unternehmen sein, so ist es sowieso ratsam zur Umsatzsteuer zu optieren, da sie ansonsten keine Vorsteuer anrechnen können.
Aber, optiert man zur Umsatzsteuer, so ist man 5 Jahre daran gebunden. Überschreitet man die Grenzen kann man bei nächster Gelegenheit wieder wechseln. Wechselt man nicht, wenn die gesetzlichen Tatbestände erfüllt sind, so gilt dieses als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung mit der fünfjährigen Bindungsfrist.
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