Gewerbe Abmelden und neu Anmelden

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Baumbart
Beiträge: 2
Registriert: 11. Dez 2016, 21:56

Gewerbe Abmelden und neu Anmelden

Beitrag von Baumbart »

Hallo, ich beziehe aktuell die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19

Allerdings bin ich im Jahr 2015 und jetzt auch im Jahr 2016 über die 50.000 Gewinngrenze gekommen und so bin ich nun Regelbesteuert.

Da mir so etwas nicht direkt vom FA mitgeteilt wird und ich selber drauf achten muss ist es ja leider meine Schuld... naja pech gehabt.
Aber dies wird mir wohl das Finanzamt bald auch mitteilen, wahrscheinlich durch eine große Nachzahlung, denn nächste Woche wird meine EKS 2015 abgeschickt.
Liege ich da soweit richtig?

Kommen wir mal auf den Punkt, ich möchte jetzt ein neues Gewerbe in einer neuen Stadt anmelden.
Das alte möchte ich sozusagen komplett 'abschließen' - ist das machbar?
Oder vermischt sich da was trotzdem?

Kann man sagen das es folgendermaßen beim Finanzamt läuft ?
neue Steuernummer = neues Gewerbe
neuer Gewerbe-Name = neues Gewerbe

Oder läuft das alles im System immer über meinen bürgelichen Namen?
Ich möchte halt meine ganzen Unterlagen vom alten Gewerbe in den Keller packen und ganz frisch von vorne anfangen, oder kann das Finanzamt da nach der Abmeldung trotzdem nochmal nerven und was fordern?

Wie läuft die Ab- und Anmeldung ab?
Kann ich mein altes Gewerbe schriftlich abmelden und das neue hier anmelden gehen ?
Das neue natürlich mit Steuern.
Kann sich da was überschneiden oder muss das alles auf den tag genau abgepasst werden?
Ich will ja keine Ummeldung sondern ab und neu anmelden.

Danke schonmal für die Infos.

Gruß Baumbart
Zuletzt geändert von Baumbart am 12. Dez 2016, 14:30, insgesamt 1-mal geändert.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gewerbe Abmelden und neu Anmelden

Beitrag von muemmel »

Ich bin umgezogen und muss nun mein Gewerbe in einer neuen Stadt anmelden.
Kommen wir mal auf den Punkt, ich möchte jetzt ein neues Gewerbe in einer neuen Stadt anmelden.
Ja, was denn nun? Und was ist jetzt neu an Ihrem Gewerbe, daß Sie es nicht ummelden wollen?
Baumbart
Beiträge: 2
Registriert: 11. Dez 2016, 21:56

Re: Gewerbe Abmelden und neu Anmelden

Beitrag von Baumbart »

Es kommen neue Waren hinzu, ein neuer Name + Zweigstelle soll ebenfalls hinzukommen sowie eine Regelbesteuerung.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Gewerbe Abmelden und neu Anmelden

Beitrag von StephanM »

Ein Einzelunternehmer steht bei seinem Gewerbe immer mit dem bürgerlichen Name da. Er kann sich eine Werbebezeichnung zulegen, muss aber auf Rechnungen und anderen offiziellen Dokumenten immer mit seinem Namen stehen. Wenn er im Handelsregister eingetragen ist, dann kann er auch einen Firmennamen führen.

Umsatzsteuerlich ist man nur ein Unternehmer, egal wie viele Gewerbe und umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten man ausführt. Hiernach bemisst sich der Gesamtumsatz.

Eine Ab- und Neuanmeldung ist als Abwandlung zur Ummeldung möglich.
Einkommensteuerlich führt dieses zu einer Betriebsaufgabe des ersten Unternehmens. Da der Umsatz bisher gering war, so gehe ich hier von einer bisherigen Überschussermittlung nach §4 Abs.3 EStG aus. Im Rahmen der Betriebsaufgabe muss zur Bilanzierung gewechselt werden. der Übergangsgewinn aus dem Wechsel ist dann laufender Gewinn. Aus der Bilanz lässt sich abschließend der Aufgabegewinn/-verlust ermitteln, da die Wirtschaftsgüter der Bilanz entweder veräußert (veräußerungsgewinn) oder ins Privatvermögen überführt (Entnahmegewinn) werden.

Der Keller für die Alt-Akten sollte trocken und Mäusefrei sein. Die Unterlagen eines Gewerbejahres sind ab dem Ende des Jahres, in dem der Abschluss der zugehörigen Maßnahmen (Steuerbescheid, etc.) erfolgte, mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
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