Ich habe im Jahre 2014 ein Gewerbe (Internetdienstleistungen)
wegen einer freiberuflichen Tätigkeit angemeldet.
Mit Werbetexten und als virtuelles Büroservice habe ich derzeit die
meisten Einnahmen.
Muss ich die Einnahmen für den Steuerbescheid gesondert eintragen
oder kann ich auch die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit
als Gewerbeumsatz eintragen?
Bisher gab es keine Probleme aber die Abgrenzung zu
Gewerbe und Freiberuflichkeit verunsichert mich
Gewerbeeinnahmen und freiberufliche Tätigkeit
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Re: Gewerbeeinnahmen und freiberufliche Tätigkeit
Was ist denn die freiberufliche Tätigkeit? (vgl. §18 EStG)
Die Internetdienstleistungen selber scheinen eine gewerbliche Tätigkeit zu sein, wurden aber nicht genauer beschrieben.
Die Internetdienstleistungen selber scheinen eine gewerbliche Tätigkeit zu sein, wurden aber nicht genauer beschrieben.
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Re: Gewerbeeinnahmen und freiberufliche Tätigkeit
Hallo Stephan danke für deine Antwort.
Ich bin als Kundenbetreuer als Freier Mitarbeiter tätig.
Ich bin als Kundenbetreuer als Freier Mitarbeiter tätig.
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Re: Gewerbeeinnahmen und freiberufliche Tätigkeit
Sie müssen das trennen: Gewerbeeinahmen minus Gewerbeausgaben = Gewinn aus Gewerbebetrieb; EÜR und Anlage G - und Einnahmen Freier Beruf minus Ausgaben = Gewinn: EüR + Anlage S. Dann USt-Erklärung: beide Tätigkeiten zusammen, denn es gibt nur einen Unternehmer für die USt.
Lia
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