Hallo, ich habe eine Verständnisfrage zur Gewerbesteuer und zum Freiberuflerstatus:
Angenommen, Person A hat ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro und möchte nebenberuflich selbstständig werden.
Wie sieht die steuerliche Belastung von Person A aus, wenn Sie
a) mit einem Gewerbe nebenberuflich 15.000 Euro Gewinn erwirtschaftet
b) als Freiberufler nebenberuflich 15.000 Euro Gewinn erwirtschaftet
Würde mich freuen, wenn mir das jemand erklären könnte.
Danke im Voraus!
Verständnis Gewerbesteuer
Re: Verständnis Gewerbesteuer
Ich denke, hier herrscht eine große Unsicherheit bezüglich der Begrifflichkeiten.
Gewerbesteuer ist eine eigene Steuerart und fällt bei 15.000 € Gewinn nicht an.
Ein Freiberufler zahlt eh keine Gewerbesteuer.
Ich denke hier ist die einkommensteuerliche Belastung gemeint.
Das zu versteuernde Einkommen wird um diesen Betrag erhöht, egal ob Gewerbetreibender oder Freiberufler.
Gewerbesteuer ist eine eigene Steuerart und fällt bei 15.000 € Gewinn nicht an.
Ein Freiberufler zahlt eh keine Gewerbesteuer.
Ich denke hier ist die einkommensteuerliche Belastung gemeint.
Das zu versteuernde Einkommen wird um diesen Betrag erhöht, egal ob Gewerbetreibender oder Freiberufler.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Verständnis Gewerbesteuer
Danke!
Im Beispiel wären bei 40.000 Euro brutto 6.521,00 € Lohnsteuer fällig.
Die Einkommenssteuer bei 40.000 + 15.000 = 55.000 Euro wären 15.678,35 Euro
Würden auf diese 15.678,35 Euro die bereits im Bruttogehalt gezahlten 6.521,00 € Lohnsteuer angerechnet?
Also Gesamtbelastung 15.678,35 Euro Einkommenssteuer?
Im Beispiel wären bei 40.000 Euro brutto 6.521,00 € Lohnsteuer fällig.
Die Einkommenssteuer bei 40.000 + 15.000 = 55.000 Euro wären 15.678,35 Euro
Würden auf diese 15.678,35 Euro die bereits im Bruttogehalt gezahlten 6.521,00 € Lohnsteuer angerechnet?
Also Gesamtbelastung 15.678,35 Euro Einkommenssteuer?
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Re: Verständnis Gewerbesteuer
aber ja, es wird das Gesamteinkommen des Jahres ermittelt. Und ob die Zahlen stimmen ( kommt mir zu hoch vor), hängt davon ab ab, ob Sie auch in der ESt-Tabelle nachgesehen haben und nicht in der LoSt-Tabelle. Und Sie müssen natürlich auch für die Krankenversicherung zusätzliche Beiträge zahlen, die dann wieder als Sonderausgaben bei der ESt absetzbar sind.
Lia
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Re: Verständnis Gewerbesteuer
Gute Information.
Ich glaube, ich muss darüber nachdenken.
Ich glaube, ich muss darüber nachdenken.
Es ist wenig Zeit, die wir haben. Sondern viel Zeit, die wir nicht nutzen. www.hulle6.com