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Gewerbesteuer anrechnen

Verfasst: 30. Mär 2015, 14:49
von steuermichael
Guten Tag,

Ich musste 2013 zum ersten Mal Gewerbesteuer bezahlen. Aus Unwissenheit habe ich diese aber nicht der Einkommensteuer angerechnet. So dass ich also für 2013 die Gewerbesteuer in voller Höhe abgeführt habe, ohne den entsprechenden 3,8-fachen Betrag des Gewerbesteuermessbetrages von der Einkommensteuer abzuziehen. Ist dieser Anrechnungsbetrag nun verloren? Ich lese an verschiedenen Stellen, dass eine Erstattung von Einkommenssteuer nicht möglich ist.

Danke & Grüße,

Michael

Re: Gewerbesteuer anrechnen

Verfasst: 30. Mär 2015, 17:00
von StephanM
Hi,
wurde der Gewerbesteuermessbetrag vom gleichen Finanzamt festgesetzt, bei der auch deine Einkommensteuer bearbeitet wurde?
Dann prüf doch bitte mal auf deinem Einkommensteuerbescheid bei der Berechnung der Einkommensteuer, ob die das nicht schon von sich aus berücksichtigt haben.

MfG

Re: Gewerbesteuer anrechnen

Verfasst: 31. Mär 2015, 05:45
von kreissel
Hi,

wie Stephan richtig erwähnte, wurde das bei mir auch schon im Vorfeld berücksichtigt. Glaube nicht, dass du da extra noch was zutun musst.

Re: Gewerbesteuer anrechnen

Verfasst: 31. Mär 2015, 13:14
von Petz
Das macht das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid eigentlicht automatisch.

Wenn nicht, Einspruch einlegen.

Du selber kannst da gar nichts anrechnen.

Re: Gewerbesteuer anrechnen

Verfasst: 31. Mär 2015, 13:47
von steuermichael
Danke für die Antworten.

Einkommenssteuer und Gewerbesteuer wurden an dasselbe FA abgeführt. Soweit ich das sehe, wurde bei meiner Einkommenssteuer nichts angerechnet. Ich kläre das mit meinem Sachbearbeiter.

Grüße,

Michael

Re: Gewerbesteuer anrechnen

Verfasst: 31. Mär 2015, 14:16
von Petz
Wenn die Einkommensteuer bereits 0.- sein sollte, nur mal angenommen, wird auch nichts angerechnet.

Aber das ist nur eine von mehreren Möglichkeiten....

Re: Gewerbesteuer anrechnen

Verfasst: 31. Mär 2015, 14:24
von StephanM
Hi,

die Anrechnung erfolgt nicht im tabellarischen Abrechnungsteil, sondern nach Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bei der "Berechnung der Einkommensteuer".
"ab Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte"

MfG

Re: Gewerbesteuer anrechnen

Verfasst: 31. Mär 2015, 19:57
von steuermichael
Im Steuerbescheid steht eine "Ermäßigung nach 35 EStG". Das wird es wohl sein. Ist sogar mehr, als ich selber ausgerechnet habe. Also pssst.

Grüße,

Michael