Hallo,
stimmt es eigentlich, dass man die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer anrechnen lassen kann?
Danke von Rosi
Anrechnung auf Einkommenssteuer
Re: Anrechnung auf Einkommenssteuer
Hallo Rosi,
die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich bei Einzelunternehmen und Mitunternehmern von Personengesellschaften um das 3,8-fache (vor 2008: 1,8-fach) des für das Unternehmen festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags. Voraussetzung ist, dass die Gewerbesteuer anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt. Bei Einkünften als Mitunternehmer erfolgt die Ermäßigung i. H. des auf ihn entfallenden anteiligen Gewerbesteuermessbetrags.
Erzielt der Unternehmer neben seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch andere Einkünfte, so kann die Gewerbesteuer nur auf den Teil der Einkommensteuer angerechnet werden, der anteilig auf die im zu versteuernden Einkommen enthaltenen gewerblichen Einkünfte entfällt.
schönen Gruß
die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich bei Einzelunternehmen und Mitunternehmern von Personengesellschaften um das 3,8-fache (vor 2008: 1,8-fach) des für das Unternehmen festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags. Voraussetzung ist, dass die Gewerbesteuer anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt. Bei Einkünften als Mitunternehmer erfolgt die Ermäßigung i. H. des auf ihn entfallenden anteiligen Gewerbesteuermessbetrags.
Erzielt der Unternehmer neben seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch andere Einkünfte, so kann die Gewerbesteuer nur auf den Teil der Einkommensteuer angerechnet werden, der anteilig auf die im zu versteuernden Einkommen enthaltenen gewerblichen Einkünfte entfällt.
schönen Gruß