Vermögensverwaltend = erweiterte Gewerbesteuerkürzung ?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Steuer132
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Registriert: 28. Aug 2018, 19:45

Vermögensverwaltend = erweiterte Gewerbesteuerkürzung ?

Beitrag von Steuer132 »

Guten Abend alle zusammen,

ich habe mir jetzt ein wenig Wissen bzgl. der erweiterten Gewerbesteuerkürzung angelesen. Irgendwie verstehe ich aber den Unterschied nicht zur Vermögensverwaltung. Ist es nicht letztendlich ein und dasselbe?

Hier mal ein kleines Beispiel, evt. hab ich ja auch einen ganz anderen Fehler, dass ich denke es ist dasselbe.

Szenario 1:
Rechtsform: GmbH & Co. KG

Die Personengesellschaft ist gewerblich geprägt und erzielt folglich Gewinneinkünfte. Abschreibungen sind bei der Immobiliengesellschaft in dieser Gesellschaftsform nicht möglich, allerdings werden sämtliche Grundstücks- und Baukosten als Aufwendungen gebucht. Durch Erfüllen der Kriterien von §9 Nr.1 S.2 GewStG, kann die Gewerbesteuer dennoch minimiert oder ggf. komplett aufgehoben werden.

Bei Veräußerung der Immobilie fallen nur in einer bestimmten Konstellation keine Gewerbesteuern an. (Hier nicht weiter wichtig)


Szenario 2:
Rechtsform: GmbH & Co. KG – Entprägt
Die Personengesellschaft ist jetzt gewerblich entprägt. Sie erfüllt nach wie vor die Voraussetzungen des §9 Nr.1 S.2 GewStG, nur nennt es sich jetzt nicht mehr erweiterte Gewerbesteuerkürzung, sondern dass die Personalgesellschaft vermögensverwaltend ist. Zusätzlich wird abgeschrieben und die Aufwendungen für Grundstück und Baukosten nicht direkt verbucht.

Heißt doch, dass Vermögensverwaltend = erweiterte Gewerbesteuerkürzung ist. Halt nur anders genannt weil die Personengesellschaft nicht entprägt ist.
Stimmt das so oder bin ich hier irgendwie auf einen falschen Weg gekommen?


Danke im Voraus und einen schönen Abend,

K. Schulz
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