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GWG-Grenze bei teilweise privater Nutzung

Verfasst: 21. Mai 2019, 21:35
von mhalemania
Ich habe ein Unternehmen mit Vorsteuerabzug und plane für die geschäftliche Nutzung ein Smartphone anzuschaffen. Nach meinem Kenntnisstand wäre dies ein GWG mit der Möglichkeit zur sofortigen Absetzung sofern der Anschaffungspreis 800 Euro netto nicht übersteigt (Stand 2019).

Wie wird die GWG-Grenze bei teilweise privater Nutzung festgelegt? Bezogen auf den vollen Nettopreis des Geräts oder bezogen nur auf den geschäftlich genutzten Anteil des Nettopreises?

Beispiel: Wenn das Gerät zu 50 Prozent privat genutzt wird und netto 1000 Euro kostet, kann es dann als GWG sofort abgesetzt werden, da der geschäftlich genutzte Wert ja nur die Hälfte, 500 Euro netto, beträgt?

Re: GWG-Grenze bei teilweise privater Nutzung

Verfasst: 22. Mai 2019, 16:36
von schlauelia
GWG nach vollem Kaufpreis-egalwie hoch der Eigenverbrauch.

Beispielfall: nein!

Re: GWG-Grenze bei teilweise privater Nutzung

Verfasst: 22. Mai 2019, 17:44
von Severina
Sie können aber, wenn der Abschluss 2018 noch nicht fertig ist, einen Investitions-Abzugsbetrag für das Smartphone bilden, wenn dann der NettoKaufpreis nach der Minderung der Anschaffungskosten um den IAB unter 800 € liegt, dann ist es wieder ein GWG.