Anlagenverzeichnis

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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luggiii
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Registriert: 7. Jun 2010, 14:22

Anlagenverzeichnis

Beitrag von luggiii »

Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei ein Anlageverzeichnis für das Finanzamt zu erstellen.
Nach dem ich die Forderung zur Abgabe eines Anlageverzeichnis vom Amt erhalten habe, dachte ich mir dass es gar nicht so schwer sein könne. :DDDDDDD
Da lag ich daneben.
Wenn das Finanzamt ein Anlageverzeichnis für das Jahr 2007 von mir erwartet, meinen die dann ''ab'' 2007 oder alles was das Thema ''Anlageverzeichnis'' und ''2007'' verbindet? Ich frage weil Anlageverzeichnis und AfA ja mit einander zu tun haben und Jahre übergreifend funktionieren (wie ich zumindest bis jetzt verstanden habe).
Und dann kommt noch GWG, also wie war das noch, Warengüter die einen Warenwert bis zu 150 EUR (zum Anschaffungsdatum) betragen, müssen nicht in die AfA rein, ist das so richtig? Dann habe ich noch gelesen dass GWG mal was mit 410 EUR war/ist, da hat sich ja mal was geändert 2007 oder 2008.

Zusammenfassend:
Wenn ich nun nur 4 Posten Habe, die einen Wert X (150 EUR, 410 EUR) überschreiten, dann sind das die einzigen 4 Posten die ich nach AfA ins Anlageverzeichnis schreiben muss? oder muss da nochwas rein?
Hilfe, ich bin total konfus.
Gibt es hier vielleicht jemanden der mir das für einen guten Preis irgendwo im Raum Hamburg zeigen kann?
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