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Gewerbe ohne Gewinnabsicht

Verfasst: 23. Feb 2018, 01:38
von Koelsch
Guten Morgen Schwarmintelligenz.

Ich habe eine Frage bezüglich einer mir bevorstehenden Gewerbeanmeldung. Leider versteh ich von der ganzen Materie noch nicht genügend.

Ich bin Angestellter, hab einen 450€ Job als Resident DJ in einen Club und möchte Nebenzu auch meine Dienstleistung als DJ anbieten.

Auf Gewinne bin ich eigentlich nicht aus, ich mach das tatsächlich weil es mir große Freude bereitet, Anfahrtkosten und Verschleiß meiner Technik sollte halt drin sein.

Jetzt meine Frage: macht es dem Finanzamt was aus wenn ich pro 1000€ Gagen einnehm und auch wieder 1000€ in meine Technik investiert?
Bzw keine gewinnabsichten verfolge?

Re: Gewerbe ohne Gewinnabsicht

Verfasst: 23. Feb 2018, 09:56
von Severina
1. Je nachdem, wie teuer das einzelne Stück Equipment ist, mit dem Sie Ihre Technik aufbessern, können die Kosten nicht sofort in voller Höhe abgezogen werden, sondern müssen per Abschreibung verteilt werden. Dann können sich also auch Gewinne ergeben.

2. Im Einkommensteuerrecht gibt es den Begriff der Liebhaberei. Wird ein Liebhabereibetrieb festgestellt - das geschieht i.d.R. erst nach einigen Jahren der Beobachtung, Anlaufverluste gesteht die Finanzverwaltung einem Neuunternehmer durchaus zu - so werden Verluste u.U. nicht anerkannt (oder auch rückwirkend aberkannt) und es gibt weitere Konsequenzen, die ich hier auf Grund Ihrer Komplexität nicht erläutern möchte, Vielleicht mag sich jemand anders daran versuchen, ich empfehle, einen Steuerberater aufzusuchen.

3. Im Umsatzsteuerrecht gibt es den Begriff der Liebhaberei nicht. Wenn Ihre Einnahmen die Kleinunternehmergrenze (17.500 €) überschreiten oder wenn Sie aus den Aufwendungen die Vorsteuer erstattet bekommen möchten, dann müssen auch bei Verlusten oder einer schwarzen Null Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden.