Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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tantobi
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Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Beitrag von tantobi »

Hallo,

kann mir jemand sagen wie die Umsatzgrenze eines Kleinunternehmers von 17.500 Euro berechnet wird. Ich finde im Internet zwei verschiedene Aussagen:

- Die Einnahmen dürfen maximal 17.500€ betragen

oder

- Die Grenze von 17.500€ wird berechnet indem man Einnahmen plus Umsatzsteuer rechnet. Dann dürfen die reellen Einnahmen ja nur ca. 14700€ betragen.

Was stimmt nun verlässlich? Wo bekommt man diese Info rechtssicher her?
muemmel
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Re: Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Beitrag von muemmel »

Was stimmt nun verlässlich? Nun, die Steuer ist einzukalkulieren. Verkauft man nur Waren oder Dienstleistungen, auf denen 19 % Umsatzsteuer liegen, sind 14.700 Euro korrekt. Allerdings gibt es auch noch den ermäßigten Steuersatz von 7 % - dann wäre die Grenze höher.
Wo bekommt man diese Info rechtssicher her? Aus § 19 des UStG.
schlauelia
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Re: Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Beitrag von schlauelia »

Ein Kleinunternehmer hat Einnahmen, in denen die USt nicht erwähnt wird und diese Summe ist sein Umsatz und wichtig auch seine tatsächlichen Einnahmen im Kalenderjahr. Erst wenn er die 17.500,-- in einem Jahr überschreitet, muss er USt berechnen und abführen.

Lia.
tantobi
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Re: Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Beitrag von tantobi »

Nun haben wir hier auch schon wieder beide Antworten :-(

Es werden Dienstleistungen verkauft auf die ohne die Regelung 19% Umsatzsteuer anfallen würden. Das einzige was ich wissen muss...darf ich 14700€ Einnahmen haben, oder 17500€.

Möchte ungerne darüber liegen und dann ein Problem haben
muemmel
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Re: Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Beitrag von muemmel »

darf ich 14700€ Einnahmen haben, oder 17500€. Was haben Sie denn an meiner Antwort nicht verstanden? Oder an § 19 UStG, den Sie hoffentlich gelesen haben?
Nun haben wir hier auch schon wieder beide Antworten Nun, schlauelia hat wohl überlesen, daß im erwähnten § "zuzüglich der darauf entfallenden Steuer" steht.
schlauelia
Beiträge: 2079
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Re: Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Beitrag von schlauelia »

ich habe nichts überlesen!
Es geht um die tatsächlichen Einnahmen - mehr gibt es dazu nichts zu sagen!
Lia
muemmel
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Re: Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Beitrag von muemmel »

Doch, Sie haben das durchaus etwas überlesen: Bei der Berechnung zählt der Bruttoumsatz. Die Umsatzgrenze ermäßigt sich auf die Nettoumsätze. § 19 I 1 UStG spricht ausdrücklich davon, dass der Umsatz „zuzüglich der darauf entfallenden Steuer“ maßgeblich ist (so auch BFH VB 7/02). Bei 19 % Steuersatz beträgt die Nettogrenze 14.705 €. Die Umsatzsteuer ist fiktiv hinzurechnen. Für die Umsatzgrenze von 50.000 € beträgt die Nettogrenze bei 19 % Steuersatz 42.016 Euro. Werden die Umsatzgrenzen überschritten, ändert sich nichts am Status als Kleinunternehmer. Konsequenzen ergeben sich erst im Folgejahr. Quelle: https://blog.jurato.de/unternehmen-umsatzsteuer
Und für alle Fälle noch das erwähnte BFH-Urteil: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/74642/
schlauelia
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Re: Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Beitrag von schlauelia »

hat doch keiner bestritten -Einnahmen 2017 über 17.500,--, ab 2018 ust-pflichtig!
Dass eine tatsächlichw Einnahme von z.B. 17000,-- durch Hinzurechnung von (fiktiven) 19% zur Überschreitung der Grenze führt, ist nicht richtig.
muemmel
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Re: Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Beitrag von muemmel »

Der Fairneß halber sei erwähnt, daß schlauelias Auffassung auf vielen Seiten im Web vertreten wird, so z. B. hier: ww.steuer-gonze.de/web/index.php/brandaktuell/371-umsatzsteuer-und-kleinunternehmen
Da wird recht einleuchtend erklärt, wie der Passus "zuzüglich der darauf entfallenen Umsatzsteuer" gemeint ist - anders als ich ihn oben interpretiert habe. Freilich trifft man auf vielen, auch durchaus seriös wirkenden, Seiten die Gegenmeinung an. Ich klinke mich da mal aus - schlauelia ist hier die Praktikerin und in der Praxis wird es dann wohl so sein, wie sie schrieb.
Severina
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Re: Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Beitrag von Severina »

Die Lösung liegt mAn in Abschnitt 19.1 Abs. 2 UStAE:

(2) Bei der Ermittlung der in § 19 Abs. 1 UStG bezeichneten Grenzen von 17.500 € und 50.000 € ist jeweils von dem Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 3 UStG auszugehen (vgl. Abschnitt 19.3). Der Gesamtumsatz ist hier jedoch stets nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen. Außerdem ist bei der Umsatzermittlung nicht auf die Bemessungsgrundlagen im Sinne des § 10 UStG abzustellen, sondern auf die vom Unternehmer vereinnahmten Bruttobeträge. In den Fällen des § 10 Abs. 4 und 5 UStG ist der jeweils in Betracht kommenden Bemessungsgrundlage ggf. die darauf entfallende Umsatzsteuer hinzuzurechnen.

Da der Kleinunternehmer keine USt erhebt, geht es um seine tatsächlichen Einnahmen.

Die zitierte Antwort des BFH auf die Nichtzulassungsbeschwerde deutet meines Erachtens darauf hin, dass die Klägerin - warum auch immer - USt erhoben hat (allerdings kann ich das Aktenzeichen der Vorinstanz nicht finden, aus deren Urteil wäre vielleicht mehr herauszulesen).

Etwas verquer erläutert es die IHK Nürnberg, die im Beispiel erst fiktive Umsatzsteuer heraus- und dann wieder hereinrechnet:
https://tinyurl.com/ya9hw3xg
tantobi
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Re: Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Beitrag von tantobi »

Ich finde es merkwürdig das es vermutlich 1000ende Kleingewerbetreibende in D gibt, aber bei so einer eigentlich simplen Sache wie der Umsatzgrenze findet man so viele verschiedene Meinungen. Selbst von Steuerberatern etc gibt es unterschiedliche Meinungen.
Leider muss ich wirklich genau wissen ob ich nun 14700 Euro oder 17500 Euro einnehmen darf. Wo kann man sich diese Info verlässlich einholen? Dem eigenen Finanzamt?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Beitrag von muemmel »

Ich finde es merkwürdig das es vermutlich 1000ende Kleingewerbetreibende in D gibt, aber bei so einer eigentlich simplen Sache wie der Umsatzgrenze findet man so viele verschiedene Meinungen. Ja, mich hat auch überrascht, wie verschieden das im Web beantwortet wird.
Leider muss ich wirklich genau wissen ob ich nun 14700 Euro oder 17500 Euro einnehmen darf. Wo kann man sich diese Info verlässlich einholen? Dem eigenen Finanzamt? Einen Versuch wäre es wert. Die sollten ja wissen, wie sie das handhaben. Allerdings sind die oft nicht sehr auskunftsfreudig und sagen "Gehen Sie zum Steuerberater"...
fiskus82
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Re: Kleingewerbe. Wie wird Umsatzgrenze von 17.500€ berechnet

Beitrag von fiskus82 »

Danke für die Hilfe
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