Rückfrage zu Werbungskosten (Strom, Gas, Internet etc.)
Verfasst: 28. Jan 2018, 18:29
Guten Abend,
in Vorbereitung meiner 1. Steuererklärung als Kleinunternehmer habe ich eine Rückfrage zu den abziehbaren Werbungskosten.
Ich arbeite von zu Hause am Laptop im Internet und analysiere Suchanfragen im Internet.
Leider steht mir meiner Meinung nach kein Arbeitszimmer zur Verfügung, dass ich als Werbungskosten abziehen kann .
Ich wohne in einer 2 Zimmerwohnung mit einem Wohnzimmer und Schlafzimmer. Außerdem ist an der Wohnung ein Dachzimmer dran, das als Kellerersatz dient.
Dort ein Schreibtisch hinzustellen, um vom Abstellraum zu arbeiten, macht keinen Sinn für mich, da nur ein kleines Fenster im Dachzimmer ist und der Rest für Abstellsachen benutzt wird. Außerdem klappe ich den Laptop auf und arbeite entweder vom Bett, aus der Küche oder im Wohnzimmer. Rein theoretisch würde ein Schreibtisch hereinpassen, aber ich denke, dies als Arbeitszimmer zu verkaufen macht keinen Sinn.
Meine Rückfrage daher, da ich bisher nichts hierzu finden konnte:
Darf ich trotzdem Strom, Gas und Internet von den Werbungskosten abziehen und das ohne vorliegen eines Arbeitszimmer? Was darf ich weiterhin als Werbungskosten in der Wohnung abziehen außer Arbeitsmittel wie z.B. den Laptop?
Vielen Dank und einen schönen Abend.
Viele Grüße
Saicholaro.
in Vorbereitung meiner 1. Steuererklärung als Kleinunternehmer habe ich eine Rückfrage zu den abziehbaren Werbungskosten.
Ich arbeite von zu Hause am Laptop im Internet und analysiere Suchanfragen im Internet.
Leider steht mir meiner Meinung nach kein Arbeitszimmer zur Verfügung, dass ich als Werbungskosten abziehen kann .
Ich wohne in einer 2 Zimmerwohnung mit einem Wohnzimmer und Schlafzimmer. Außerdem ist an der Wohnung ein Dachzimmer dran, das als Kellerersatz dient.
Dort ein Schreibtisch hinzustellen, um vom Abstellraum zu arbeiten, macht keinen Sinn für mich, da nur ein kleines Fenster im Dachzimmer ist und der Rest für Abstellsachen benutzt wird. Außerdem klappe ich den Laptop auf und arbeite entweder vom Bett, aus der Küche oder im Wohnzimmer. Rein theoretisch würde ein Schreibtisch hereinpassen, aber ich denke, dies als Arbeitszimmer zu verkaufen macht keinen Sinn.
Meine Rückfrage daher, da ich bisher nichts hierzu finden konnte:
Darf ich trotzdem Strom, Gas und Internet von den Werbungskosten abziehen und das ohne vorliegen eines Arbeitszimmer? Was darf ich weiterhin als Werbungskosten in der Wohnung abziehen außer Arbeitsmittel wie z.B. den Laptop?
Vielen Dank und einen schönen Abend.
Viele Grüße
Saicholaro.