PKW im gewillkürten Betriebsvermögen
Verfasst: 5. Dez 2017, 07:32
Hi,
als Einzelunternehmer (Gewinnermittlung nach EÜR), möchte ich einen neuen PKW ins Betriebsvermögen aufnehmen (weil günstiger als im Privatvermögen und 30ct/km-Ansatz)
Aktuell beträgt die betriebliche Nutzung ca. 45%.
Jetzt habe ich 2 (bzw. 3) Möglichkeiten:
Variante 1: Ich erhöhe durch Verhaltensänderung (z.B. mehr Fahrten mit dem PKW zum Kunden anstatt mit ÖPNV) die betriebliche Nutzung auf mehr als 50%.
Dann ist der PKW im notwendigen Betriebsvermögen. Daraus ergibt sich ja dann die Plicht zur Fahrtenbuchführung (Variante 1.1.) oder die Versteuerung nach 1%-Regel (Variante 1.2.).
Fahrtenbuchführung (Variante 1.1.) hat den Vorteil, dass sie in meinem Fall die günstigere Variante wäre, aber oft nicht anerkannt wird (extrem aufwändig und fällt bei Prüfungen oft durch).
1%-Regel (Variante 1.2.) ist deutlich einfacher, aber halt "teurer".
Es bleibt aber ja die dritte Variante: PKW ins gewillkürte Betriebsvermögen. Das geht ja bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10% und 50%.
Spricht da etwas dagegen?
Was muss ich dazu tun?
- Dem Finanzamt anzeigen (Brief), dass ein PKW gekauft und ins Betriebsvermögen aufgenommen wurde.
- Anhand von Aufzeichnungen (z.B. Aufträgen/Rechnungen/Reisekostennachweisen) über 3 Monate den Anteil der betrieblichen Nutzung nachweisen.
Das war's, oder?
Spricht etwas dagegen, das so zu tun?
Ich habe alle Varianten mit dem Programm "Steuersparerklärung" für mich durchgerechnet. Im Endeffekt lohnt sich für mich die 1%-Regelung nur bei geringer betrieblicher KFZ-Nutzung (ist aber nicht zulässig). Entsprechend lohnt sich der PKW im Privatvermögen bei sehr hoher betrieblicher Nutzung (ist aber auch nicht zulässig).
Dazwischen ist Fahrtenbuch bzw. "Schätzung bim gewillkürten Betriebsvermögen) das günstigste. Diese beiden Varianten verhalten sich vom Ergebnis her ja völlig identisch, nur dass eben ab >50% zwingend das Fahrtenbuch nötig wäre.
Ach ja, die Folgen der PKW-Zuordnung zum Betriebsvermögen beim Verkauf des PKW sind mir bekannt.
als Einzelunternehmer (Gewinnermittlung nach EÜR), möchte ich einen neuen PKW ins Betriebsvermögen aufnehmen (weil günstiger als im Privatvermögen und 30ct/km-Ansatz)
Aktuell beträgt die betriebliche Nutzung ca. 45%.
Jetzt habe ich 2 (bzw. 3) Möglichkeiten:
Variante 1: Ich erhöhe durch Verhaltensänderung (z.B. mehr Fahrten mit dem PKW zum Kunden anstatt mit ÖPNV) die betriebliche Nutzung auf mehr als 50%.
Dann ist der PKW im notwendigen Betriebsvermögen. Daraus ergibt sich ja dann die Plicht zur Fahrtenbuchführung (Variante 1.1.) oder die Versteuerung nach 1%-Regel (Variante 1.2.).
Fahrtenbuchführung (Variante 1.1.) hat den Vorteil, dass sie in meinem Fall die günstigere Variante wäre, aber oft nicht anerkannt wird (extrem aufwändig und fällt bei Prüfungen oft durch).
1%-Regel (Variante 1.2.) ist deutlich einfacher, aber halt "teurer".
Es bleibt aber ja die dritte Variante: PKW ins gewillkürte Betriebsvermögen. Das geht ja bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10% und 50%.
Spricht da etwas dagegen?
Was muss ich dazu tun?
- Dem Finanzamt anzeigen (Brief), dass ein PKW gekauft und ins Betriebsvermögen aufgenommen wurde.
- Anhand von Aufzeichnungen (z.B. Aufträgen/Rechnungen/Reisekostennachweisen) über 3 Monate den Anteil der betrieblichen Nutzung nachweisen.
Das war's, oder?
Spricht etwas dagegen, das so zu tun?
Ich habe alle Varianten mit dem Programm "Steuersparerklärung" für mich durchgerechnet. Im Endeffekt lohnt sich für mich die 1%-Regelung nur bei geringer betrieblicher KFZ-Nutzung (ist aber nicht zulässig). Entsprechend lohnt sich der PKW im Privatvermögen bei sehr hoher betrieblicher Nutzung (ist aber auch nicht zulässig).
Dazwischen ist Fahrtenbuch bzw. "Schätzung bim gewillkürten Betriebsvermögen) das günstigste. Diese beiden Varianten verhalten sich vom Ergebnis her ja völlig identisch, nur dass eben ab >50% zwingend das Fahrtenbuch nötig wäre.
Ach ja, die Folgen der PKW-Zuordnung zum Betriebsvermögen beim Verkauf des PKW sind mir bekannt.