Übergang EÜR zur Bilanzierung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Tom2002
Beiträge: 1
Registriert: 25. Okt 2017, 01:44

Übergang EÜR zur Bilanzierung

Beitrag von Tom2002 »

Hallo, dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe auf kompetente Hilfe bzw. Ratschläge.

Ich betreibe den Handel mit Schmuck.

Das FA möchte ab Januar 2018 nun den Umstieg von EÜR auf die Methode der Bilanzierung.

Meine Frage lautet nun wie folgt:

A)
Warenbestand 1.1.2018 300.000€
Wie wird dieser Bestand besteuert?
In welcher Höhe und in welchem Zeitraum.

Da ich die Differenz zwischen Ein- und Verkauf versteuer
könnte ich meine Ware noch in diesem Jahr abverkaufen so dass ich am 1.1.2018 nur nocheinen geringen Bestand von ca. 50.000€ hätte.
Wäre das Ratsam?

B)
Wie versteuer ichWaren die ichab Januar 2018 einkaufe.
EK - VK auf Monatsbasis wie bisher oder verhält sich das bei der Bilanzierung anders.

Ganz herzlichen Dank für Ratschläge

Ja, ich habe einen Steuerberater aber ich würde gerne mit etwas basis Wissen in die Gespräche gehen.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Übergang EÜR zur Bilanzierung

Beitrag von StephanM »

Bei EÜR gilt das Zu-/Abflussprinzip nach §11 EStG: Einnahmen und Ausgaben sind in dem Moment anzusetzen, in dem Sie gezahlt werden. Es geht dabei um den Geldfluss.

Bei Bilanzierung sind dagegen die eigenen Rechnungen bereits anzusetzen, wenn man sie erstellt, die fremden Rechnungen wenn man die Rechnung erhält. Also, wenn die Forderung bekannt ist.


Bei der Übergangsrechnung sind nun alle Posten zu betrachten. Sie sind zu prüfen, wie sie sich bei der jeweiligen Gewinnermittlungsart steuerlich auswirken. Wenn Differenzen zwischen den beiden Werten bestehen ist dieser in die Übergangsrechnung aufzunehmen.
Beispiele:
- im Dezember eine Rechnung geschrieben, bezahlt im Januar. Bei EÜR Auswirkung erst wenn Geld kommt, bei Bilanz sollte Auswirkung bereits bei Rechnungsstellung eingetreten = Posten gehört in die Übergangsrechnung als Erlös, da bei Bilanz keine Auswirkung mehr, wenn das Geld kommt.
- noch nicht gezahlte Umsatzsteuer ablaufendes Jahr: Bei EÜR Aufwand, wenn bezahlt wird. Bei Bilanz Aufwand, wenn er bekannt ist = Posten gehört in die Übergangsrechnung als Aufwand, da er sich nicht mehr bei Zahlung auswirkt
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