Pedelcs / Katamaran im Ferienwohnungsbetrieb

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Fewoman
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Pedelcs / Katamaran im Ferienwohnungsbetrieb

Beitrag von Fewoman »

Als Inhaber von 8 Ferienwohnungen möchte ich den Gästen a) E-bikes (bis 25kmh) und b) einen Katamaran (Segelschein pflichtig) zur Verfügung stellen.
o unentgeltlich, da ich damit lediglich meine Auslastung steigern möchte (Fewos sind hochpreisig)
o je nach Verfügbarkeit, da ich nicht mehr als 20 T€ investieren möchte (also max. 2 Pedelecs + 1 Katamaran)
Mein Betrieb liegt am See.

Gäste mit Segelschein können den Kat alleine segeln. Gäste ohne Segelschein müssen darauf bauen, dass ich die Zeit habe mit ihnen zu segeln.

Mein Steuerberater meint, dass ich sowohl Pedelecs als auch den Kat nicht als Betriebsausgabe (kein Vorsteuerabzug / keine AfA) geltend machen könne.

Für mich ist nach nicht nachvollziehbar.

Wer hat hierzu eine fundierte Meinung ?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Pedelcs / Katamaran im Ferienwohnungsbetrieb

Beitrag von schlauelia »

für mich auch nicht! Wie begründet er dies?
Fewoman
Beiträge: 2
Registriert: 10. Nov 2016, 14:34

Re: Pedelcs / Katamaran im Ferienwohnungsbetrieb

Beitrag von Fewoman »

Mein Steuerberater meint, dass das Finanzamt hier ein Privatnutzung unterstellt.

Er sieht auch darin ein Problem, dass meine Fewo-Umsätze mit 7% Mwst. belastet sind, ich aber Pedelec / Kat mit 19% Vorsteuer zurückhole.

Ich sehe das anders: Ich stelle den Gästen (im Internet würde das so beworben werden) sowohl Pedelc als auch Kat zur Verfügung. Ich möchte dafür auch keine zusätzlichen Einnahmen erzielen, sondern meine Wohnungen begehrter machen.

So gesehen würde ich es auch nicht einsehen, auf den Fewo-Rechnungen einen Mindestwert für die Fahrräder / den Kat auszuweisen (vergleichbar dem Mindestwert des Frühstücks im Hotel, das dann mit 19% Mwst belastet ist).

Für mich gehört das zu meinem Fewo-Angebot wie der Garten und mein persönlicher Service.

Sobald ich Verleihgebühren nehmen würde müsste ich selbstverständlich diese Einnahmen mit 19% Mwst ausweisen und eine Trennung von privater und betrieblicher Nutzung darlegen.

Wo liegen die Grenzen, meinen Gästen derartige Dinge anzubieten ?
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