ich bin Besitzer eines Landwirtschaftlichen Betriebes,die Einkommensteuererklärungen habe ich die letzten Jahre selber erstellt,was Dank § 13a auch keine große Sache war.Jetzt hatte ich eine Frist bekommen die Erklärung für 2014 bis 08.07.2016 abzugeben,da ich selber keine Zeit hatte beauftragte ich einen Steuerberater damit.Unter anderem sollte ich den Bescheid von 2013 mitbringen,der Berater hat sofort gesehen das ich 2013 fälschlicherweise 5824€ Einkommen das ich über Betriebshilfe verdient habe als sonstiges nichtselbstständiges Einkommen angegeben habe obwohl der Betrag über §13a bereits abgegolten war und auch schon mit 10,7% Mwst. besteuert war.Er hat mir geraten selber zum Finanzamt zu gehen und den zuviel gezahlten Betrag zurückzufordern,falls das nicht klappt soll ich mich bei ihm melden dann wird er es über den Rechtsweg versuchen.Nun ich kann mir nicht vorstellen das da noch was zu retten ist und ich will mich ja nicht lächerlich machen wenn ich meine Forderung im Finanzamt vortrage

Gruß
Rainer