Hallo zusammen,
folgender Fall:
Ich bin Gewerbetreibender und wurde von einem Geschäftspartner zu einer Benefizveranstaltung eingeladen. Die Anfahrt ist mehrere Hundert Kilometer entfernt, sodass neben den Anfahrtskosten auch eine Übernachtung nötig ist. Mit eingeladen ist der Lebenspartner.
Was genau kann hierbei als Betriebsausgabe abgesetzt werden? Die Anfahrt? Das Hotel nur für mich? Oder auch für den Lebenspartner? Oder für keinen von beiden?
Weiß das jemand?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Moe2
Abendveranstaltung
-
- Beiträge: 136
- Registriert: 18. Okt 2014, 14:40
Re: Abendveranstaltung
Alles was betrieblich veranlasst ist kann auch so berücksichtigt werden. Bei einer Benefiz-Veranstaltungen wird wohl die private Veranlassung überwiegen, also keine betrieblicher Aufwand.
Man könnte es sicherlich auch so auslegen, dass es betrieblich veranlasst war, zum Beispiel um die Geschäftsbeziehung zu stärken oder nicht zu gefährden. Aber auch dann würde ich den Anteil des Lebenspartner rausrechnen. Prinzipiell würde ich versuchen den Anteil ohne Lebenspartner als Aufwand zu erfassen. Sollte bei einer Betriebsprüfung eine andere Auffassung bestehen, kann man trotzdem noch ein paar Argumente anbringen. Auch wenn es später doch keine Betriebsausgabe sind, geht es um nicht viel Geld. Bei 500 EUR Aufwand kann es ja maximal um 250 EUR plus Zinsen gehen.
Man könnte es sicherlich auch so auslegen, dass es betrieblich veranlasst war, zum Beispiel um die Geschäftsbeziehung zu stärken oder nicht zu gefährden. Aber auch dann würde ich den Anteil des Lebenspartner rausrechnen. Prinzipiell würde ich versuchen den Anteil ohne Lebenspartner als Aufwand zu erfassen. Sollte bei einer Betriebsprüfung eine andere Auffassung bestehen, kann man trotzdem noch ein paar Argumente anbringen. Auch wenn es später doch keine Betriebsausgabe sind, geht es um nicht viel Geld. Bei 500 EUR Aufwand kann es ja maximal um 250 EUR plus Zinsen gehen.