Gesonderte und einheitliche Feststellung: Gewerbesteuer-Angabe in Anlage FE 1

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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AVoelp
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Registriert: 18. Jan 2015, 17:00

Gesonderte und einheitliche Feststellung: Gewerbesteuer-Angabe in Anlage FE 1

Beitrag von AVoelp »

Bin gerade dabei, für eine GbR die Formulare zur gesonderten und einheitlichen Feststellung auszufüllen. In der Anlage FE 1 (Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen) gibt es unter Einkunftsart: Gewerbebetrieb in Zeile 21 ein Feld "Für 2015 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag laut Zeile 20 entfällt".

Nun gab es in 2015 bei der GbR sowohl Gewerbesteuer-Zahlungen, als auch Erstattungen (für zu viel gezahlte Gewerbesteuer in 2014 und zu hohe Vorauszahlungen in 2015). Was genau gebe ich in Zeile 21 ein? Nur die Gewerbesteuer-Zahlungen für 2015 (abzüglich der bereits erfolgten Erstattung für 2015), oder muss ich auch die in 2015 erfolgte Erstattung für 2014 mit verrechnen?

Danke für eure Hilfe!
Andreas
StephanM
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Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Gesonderte und einheitliche Feststellung: Gewerbesteuer-Angabe in Anlage FE 1

Beitrag von StephanM »

Da muss die Gewerbesteuer rein, die für 2015 gezahlt werden muss.

Gewerbesteuermessbetrag 2015 x aktueller Hebesatz = tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer 2015

Dieses Feld existiert, da die Städte/Gemeinden unterschiedliche Hebesätze haben. Jedem Beteiligten an der GbR werden dann die entsprechenden Anteile zugerechnet, damit er diese in seiner Einkommensteuerveranlagung angerechnet bekommt.
AVoelp
Beiträge: 9
Registriert: 18. Jan 2015, 17:00

Re: Gesonderte und einheitliche Feststellung: Gewerbesteuer-Angabe in Anlage FE 1

Beitrag von AVoelp »

... danke, alles klar :)

Andreas
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