Bin gerade dabei, für eine GbR die Formulare zur gesonderten und einheitlichen Feststellung auszufüllen. In der Anlage FE 1 (Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen) gibt es unter Einkunftsart: Gewerbebetrieb in Zeile 21 ein Feld "Für 2015 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag laut Zeile 20 entfällt".
Nun gab es in 2015 bei der GbR sowohl Gewerbesteuer-Zahlungen, als auch Erstattungen (für zu viel gezahlte Gewerbesteuer in 2014 und zu hohe Vorauszahlungen in 2015). Was genau gebe ich in Zeile 21 ein? Nur die Gewerbesteuer-Zahlungen für 2015 (abzüglich der bereits erfolgten Erstattung für 2015), oder muss ich auch die in 2015 erfolgte Erstattung für 2014 mit verrechnen?
Danke für eure Hilfe!
Andreas
Gesonderte und einheitliche Feststellung: Gewerbesteuer-Angabe in Anlage FE 1
Re: Gesonderte und einheitliche Feststellung: Gewerbesteuer-Angabe in Anlage FE 1
Da muss die Gewerbesteuer rein, die für 2015 gezahlt werden muss.
Gewerbesteuermessbetrag 2015 x aktueller Hebesatz = tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer 2015
Dieses Feld existiert, da die Städte/Gemeinden unterschiedliche Hebesätze haben. Jedem Beteiligten an der GbR werden dann die entsprechenden Anteile zugerechnet, damit er diese in seiner Einkommensteuerveranlagung angerechnet bekommt.
Gewerbesteuermessbetrag 2015 x aktueller Hebesatz = tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer 2015
Dieses Feld existiert, da die Städte/Gemeinden unterschiedliche Hebesätze haben. Jedem Beteiligten an der GbR werden dann die entsprechenden Anteile zugerechnet, damit er diese in seiner Einkommensteuerveranlagung angerechnet bekommt.
Re: Gesonderte und einheitliche Feststellung: Gewerbesteuer-Angabe in Anlage FE 1
... danke, alles klar
Andreas
Andreas