Hallo Zusammen,
meine Frau besitz ein Kleingewerbe und hat sich ein Tablett für Ihr Unternehmen zugelegt.
1. Erfolgt die Abschreibung über 3 Jahre oder kann ich alles auf einmal abschreiben?
2. Bei Abschreibung über 3 Jahren wie sehen da die einzelnen Beträge aus oder muss ich den Gesamtpreis angeben und das Finanzamt rechnet sich die einzelnen Jahresbeträge selber aus? Das Tablet 459Euro brutto geostet.
3. In welchem Steuerformular (Anlage ...) muss meine Frau den Abschreibungsbetrag angeben?
Ich danke Euch scho mal im Voraus für die Antworten.
MfG
Abschreibung Tabet
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Re: Abschreibung Tabet
wenn der Nettobetrag ( Betrag vor USt) unter 410,-- liegt, kann man die Vollabschreibung des GWG wählen. dies müssen Sie bzw., Ihre Frau in der Gewinnermittlung und EÜR selber machen, das FA macht da nichts und rechnet sich die Beträge auch nicht selber aus: Ihre Frau muss den Gewinn erklären und die erforderlichen Steuererklärungen machen -hier sogar elektronisch!
Lia
Lia
Re: Abschreibung Tabet
wenn der Nettobetrag ( Betrag vor USt) unter 410,-- liegt, kann man die Vollabschreibung des GWG wählen Das dürfte hier der Fall sein (Nettopreis 385,71 Euro).