Guten Abend alle zusammen,
ich habe vor einem Jahr ein Kleingewerbe angemeldet und arbeite seither neben dem Studium als Promoterin.
Ich habe das ganze Jahr über fast nur Verkostungen gehabt und musste - um die Arbeit durchführen zu können die Produkte im Markt einkaufen, dies ergibt nach einem Jahr natürlich eine sehr hohe Summe (ca 2000 - 2500€).
Diese Ausgaben habe ich dann mit in die Rechnung packen müssen und habe sie selbstverständlich wieder zurückbekommen.
Jetzt muss ich meine Steuererklärung machen und ohne diese Ausgaben beträgt mein Gewinn ca. 17.100€ (Jahr).
Ich bin davon ausgegangen, dass das ja nichts mit Gewinn zutun hat und ich das auch nicht als ''Gewinn'' eintragen muss, da es ja nur vorgestreckt war.
Aber ein Freund sagte mir jetzt, dass das icht stimmt und ich das ebenfalls als Gewinn eintragen muss, dass heißt dann, dass ich nur wegen dem Vorgestreckten Steuen bezahlen müsste?
Also ich kann nicht verstehen, wieso es als Gewinn eingetragen werden muss - da es ja kein Gewinn ist - sondern nur Geld vorstrecken und es zurück bekommen.
Kann mir jemand bitte helfen und sagen was jetzt stimmt?
Danke im Voraus
LG
Janine
Steuererklärung Gewinn Abzüge
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Steuererklärung Gewinn Abzüge
Sie haben also 17.100,-- minus 2.500,-- = 14.600,-- verdient? Und dies können Sie anhand Ihrer Rechnungen auch belegen?
Dann geben Sie dieses so an ( ggf. noch Abzug von Ausgaben für Fahrten usw.) und müssen den Betrag natürlich auch versteuern - bei ESt ggf. abz. Krankenversicherung, Kosten für Studium... / bei der USt können Sie als Kleinunternehmer durchgehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Lia
Dann geben Sie dieses so an ( ggf. noch Abzug von Ausgaben für Fahrten usw.) und müssen den Betrag natürlich auch versteuern - bei ESt ggf. abz. Krankenversicherung, Kosten für Studium... / bei der USt können Sie als Kleinunternehmer durchgehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Lia