Mir liegt ein Angebot vor, bei dem ich einen Teil einer 1,6 MWp großen PV-Anlage (rund 2 Mio. EUR gesamtes Investitionsvolumen), kaufen kann. (Kleiner 500 TEUR Investitionsvolumen). Der PV-Anlagenteil wird über einen separaten Zähler abgerechnet.
Frage: Kann ich den in 2014 gebildeten IAB bei dieser geteilten Anlage geltend machen ?
Investitionsabzug bei geteilten Solaranlagen
Re: Investitionsabzug bei geteilten Solaranlagen
Hi,
du hast für 2014 ein IAB bei deiner Steuererklärung angegeben für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Das bedeutet du hast angegeben ein Gewerbe zur Stromerzeugung zu eröffnen und dafür den IAB genutzt. Dann musst du für dieses Gewerbe auch eine anschaffen.
Der Kauf eines Anteils an einer Photovoltaikanalage ist keine Eröffnung eines eigenen Gewerbes, sondern die Beteiligung an eine GbR. Die GbR könnte einen IAB bilden und diesen in Folgejahren nutzen.
du hast für 2014 ein IAB bei deiner Steuererklärung angegeben für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Das bedeutet du hast angegeben ein Gewerbe zur Stromerzeugung zu eröffnen und dafür den IAB genutzt. Dann musst du für dieses Gewerbe auch eine anschaffen.
Der Kauf eines Anteils an einer Photovoltaikanalage ist keine Eröffnung eines eigenen Gewerbes, sondern die Beteiligung an eine GbR. Die GbR könnte einen IAB bilden und diesen in Folgejahren nutzen.