Hallo miteinander,
ich betreibe neben meinem Angestelltenverhältnis noch zwei Gewerbe unterschiedlicher Art und besitze dafür auch zwei verschiedene Steuernummern.
Bei einem Gewerbe arbeite ich nur für einen Auftraggeber (Dienstleistung), beim anderen Gewerbe wird verkauft an Endverbraucher.
Wie ist das nun mit der 5/6 Aufteilung bei der Scheinselbständigkeit? Wird das eine Gewerbe mit dem anderen verrechnet, also muss ich mehr als 1/6 bei Gewerbe 2 verkaufen, damit ich bei Gewerbe 1 nicht scheinselbständig bin?
Oder brauche ich für das Dienstleistungsgewerbe noch einen zweiten Auftraggeber - egal wie viel ich bei Gewerbe 2 eingenommen habe?
Danke!
zimtmilchreis
2 Gewerbe - Scheinselbständigkeit
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- Registriert: 28. Aug 2015, 09:24
Re: 2 Gewerbe - Scheinselbständigkeit
Hi
Bei der Scheinselbständigkeit ist jedes Gewerbe für sich zu bewerten.
Da du bei Gewerbe 1 nur für einen Auftraggeber arbeitest ist das sehr verdächtig hinsichtlich der Scheinselbständigkeit. Aber insgesamt zählen da noch mehr Faktoren rein, wie z.B. Weisungsrechte, Freizeitregelungen, etc.
Bei Gewerbe 2 gehe ich mal davon aus, das du Waren ankaufst oder herstellst und diese an Endverbraucher verkaufst.
MfG
Bei der Scheinselbständigkeit ist jedes Gewerbe für sich zu bewerten.
Da du bei Gewerbe 1 nur für einen Auftraggeber arbeitest ist das sehr verdächtig hinsichtlich der Scheinselbständigkeit. Aber insgesamt zählen da noch mehr Faktoren rein, wie z.B. Weisungsrechte, Freizeitregelungen, etc.
Bei Gewerbe 2 gehe ich mal davon aus, das du Waren ankaufst oder herstellst und diese an Endverbraucher verkaufst.
MfG