Ist VERTRAGSSTRAFE aus Abmahnung Einkommenssteuerpflichtig?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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shopmaus
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Ist VERTRAGSSTRAFE aus Abmahnung Einkommenssteuerpflichtig?

Beitrag von shopmaus »

Ich habe ein Bürogeräte-Versandhandels-Gewerbe. Durch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung meines beauftragten Anwaltes an einen Mitbewerber habe ich eine Unterlassungserklärung des Mitbewerbers erhalten, der sich verpflichtet hat, bei einem Wiederholungsverstoss eine Vertragsstrafe zu leisten.
Aufgrund eines nun erfolgten WIederholungsverstosses habe ich nun von dem Mitbewerber eine Vertragsstrafe von 2.500,- Euro (keine USt enthalten) geltend gemacht und auch erhalten.

Die Frage ist nun, ob diese Vertragsstrafe in der EKST als steuerpflichtige oder Nicht steuerbare Einnahme verbucht werden muß und entsprechend in den Jahresgewinn fließt oder eben nicht.

Aus meiner Sichtweise ist die Vertragsstrafe ja ein SCHADENSERSATZ, weil der Mitbewerber unlauter wirbt. Und SCHADENSERSATZ ist doch m.E. nicht steuerbar?
Denn nach der Abgabenordnung sind Erträge doch nur dann steuerbar wenn diese beim ABSENDER zu Ausgaben führen.
Dies würde allerdings dann bedeuten eine geleistete VERTRAGSSTRAFE den steuerlichen Gewinn des ABSENDERS mindert, und das ist zum Beispiel bei Bußgeldern oder Strafbefehlen nicht der Fall.
Sonst würde ja die ALLGEMEINHEIT diese Strafen mit finanzieren, weil die Steuern des Bestraften niedriger wären...?
schlauelia
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Re: Ist VERTRAGSSTRAFE aus Abmahnung Einkommenssteuerpflicht

Beitrag von schlauelia »

die "Nichtsteuerberkeit" bezieht sich auf die USt beim Schadensersatz.
mE gehört der Betrag in die außerordentlichen Einnahmen, da er ja mit dem Gewerbe zusammenhängt. Aber da sollten Sie nochmal genau recherchieren und ggf. auch Ihren Stb befragen.
Lia
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